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Sonstiges Recht Muss ich die verpasste Sitzung bezahlen?

«Espresso»-Hörer Besnik Baftija musste seinen Akkupunktur-Termin kurzfristig absagen. Er meldete sich knapp 24 Stunden vor dem Termin in der Praxis, um die Behandlung zu verschieben. Trotzdem will die Therapeutin ihrem Patienten den Termin als unentschuldigt verrechnen. Darf sie das?

Wer einen Termin bei der Akkupunktur nicht oder nicht rechtzeitig absagt, muss die Sitzung trotzdem bezahlen. Das gleiche gilt bei Arzt- und Zahnarztterminen, bei Massagen und bei allen komplementärmedizinischen Behandlungen.

Was aber heisst «rechtzeitig»? Im Gesetz findet sich keine Definition. Rechtzeitig bedeutet, dass der Akkupunkteur oder der Arzt noch die Möglichkeit hat, den Termin anderweitig zu vergeben.

Vielerorts können Termine 24 Stunden im voraus abgesagt werden

In der Praxis verrechnen viele Arzt- und Therapiepraxen Termine nicht, wenn sie mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Eine solche Regelung ist bindend. Patienten müssen aber darauf hingewiesen worden sein, zum Beispiel auf dem Terminkärtchen.

Ganz schön ins Geld gehen kann ein verpasster oder zu spät abgesagter Termin beim Zahnarzt. Zahnärzte dürfen 18 Taxpunkte pro verpasster Viertelstunde verrechnen. Diesen Tarif haben der Preisüberwacher und die Schweizerische Zahnärztegesellschaft miteinander vereinbart. Eine verpasste halbstündige Sitzung kann bei einem Taxpunktwert von 5.80 Franken also über 200 Franken kosten.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Krankenkassen bezahlen keine verpassten Termine

Verpasste oder zu kurzfristig abgesagte Termine sind ärgerlich. Auch für die Patienten. Sie müssen die ausgefallene Sitzung bezahlen, bekommen aber dafür keine Leistung und auch keine Entschädigung von der Krankenkasse. Verpasste Sitzungen sind nämlich keine Pflichtleistung. Weder bei der Grund-, noch bei der Zusatzversicherung.

Eine Chance gibt es dennoch: Kann der Arzt oder die Praxis den frei gewordenen Termin anderweitig besetzen, entsteht kein Schaden und der Patient muss für den Ausfall nichts bezahlen. Nachfragen kann sich also lohnen.

Erlaubt ist auch, die Praxis oder den Arzt zu bitten, ein Auge zuzudrücken. Gerade im Beispiel von Besnik Baftija, der seinen Termin nur gerade eine halbe Stunde zu spät abgesagt hat.

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