Zum Inhalt springen

Header

Audio
Privat-Darlehen: Wie kommen Gläubiger zu ihrem Geld?
Aus Espresso vom 15.05.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 52 Sekunden.
Inhalt

Sonstiges Recht Privat-Darlehen: Wie kommen Gläubiger zu ihrem Geld?

Der Vater von «Espresso»-Hörerin Jennifer Kalberer hat einer Bekannten mit 5000 Franken ausgeholfen. Zurückbezahlt hat die Frau aber erst einen Teil. Nach ewigem Vertrösten hat der Vater jetzt genug. Aber: Wie kommt man in einer solchen Situation zu seinem Geld?

«Espresso»-Hörerin Jennifer Kalberer möchte ihren Vater unterstützen. Der hat einer Bekannten mit 5000 Franken ausgeholfen. Laut Vertrag hätte die Frau das Geld im Februar zurückzahlen müssen, doch auf dem Konto von Jennifer Kalberers Vater sind nur 2000 Franken eingegangen.

Statt Geld gibts neue Ausreden

«Uns reisst langsam der Geduldsfaden», schreibt Jennifer Kalberer. Immer wieder würde ihr Vater mit neuen Ausreden vertröstet. «Wie muss er jetzt vorgehen, damit er zu seinem Geld kommt?», möchte Jennifer Kalberer von «Espresso» wissen und: «Ist der Vertrag überhaupt gültig?»

Zins bei Privatdarlehen

Box aufklappen Box zuklappen

Das Gesetz kennt bei Darlehen unter Privatpersonen keine Zinspflicht. Die Parteien können aber in einem Darlehensvertrag einen Zins vereinbaren. Zulässig sind maximal 15 Prozent.

Für Darlehensverträge gibt es keine Formvorschriften: Der Vertrag ist in jeder Form gültig, also auch wenn er mündlich abgeschlossen wurde. Aus Beweisgründen sollte man einen Darlehensvertrag aber immer schriftlich abfassen.

Darlehensverträge sind mit einer sechswöchigen Frist kündbar

Ist in einem Darlehensvertrag keine Frist für die Rückzahlung vereinbart, so kann der Geldgeber den Vertrag laut Gesetz mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Im Beispiel von Jennifer Kalberes Vater wurde eine Frist vereinbart. Diese Frist hat die Bekannte verstreichen lassen.

Betreiben und Pfändung verlangen

Was kostet eine Betreibung?

Box aufklappen Box zuklappen

Wer jemanden betreiben will, muss an dessen Wohnort ein auf dem Betreibungsamt ein Begehren stellen und dafür einen Kostenvorschuss leisten. Dieser beträgt je nach Höhe der Forderung zwischen 7 und 400 Franken.

Frau Kalberers Vater hat nun verschiedene Möglichkeiten:

  • Er kann mit seiner Bekannten einen neuen Vertrag abschliessen, der regelt, in welchen Raten sie die restlichen 3000 Franken zurückzahlen muss.
  • Oder er kann die Betreibung gegen seine Bekannte einleiten. Erhebt sie Rechtsvorschlag, kann sich der Gläubiger ans Gericht wenden und dort im so genannten Rechtsöffnungsverfahren die Aufhebung des Rechtsvorschlages verlangen. Das Rechtsöffnungsverfahren ist ein einfaches und günstiges Verfahren. Voraussetzung ist allerdings, dass man eine schriftliche Schuldanerkennung vorweisen kann. Einen Vertrag zum Beispiel oder ein Gerichtsurteil.
  • Hebt das Gericht den Rechtsvorschlag auf, kann Jennifer Kalberers Vater die Pfändung verlangen. Normalerweise pfändet das Betreibungsamt den Lohn. Für Betroffene eine demütigende Erfahrung, denn der Arbeitgeber muss den Lohn künftig dem Betreibungsamt überweisen und erfährt von den finanziellen Schwierigkeiten seiner Angestellten.

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Der Gang zum Rechtsöffnungsrichter lohnt sich, wenn ein Schuldner ein regelmässiges Einkommen oder pfändbares Vermögen hat. Ein Auto zum Beispiel, Grundeigentum oder wertvollen Schmuck. Ist das nicht der Fall, verläuft die Pfändung ergebnislos. Der Gläubiger bleibt dann auch auf den Kosten für das Verfahren sitzen.

Obacht vor unnötigen Kosten

Eine Betreibung kann sich aber dennoch lohnen: Unter dem Druck einer Betreibung bezahlen viele Schuldner dann doch. Und: Eine Betreibung unterbricht die Verjährungsfrist. Es ist deshalb ratsam, einen zahlungsunfähigen Schuldner kurz vor Eintritt der Verjährung zu betreiben. Bei Darlehensverträgen beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre.

Würde Jennifer Kalberes Vater die Bekannte in neun Jahren betreiben, läuft die Verjährungsfrist wieder von neuem. Kommt die Frau später zu Geld, kann er das Prozedere wiederholen.

Meistgelesene Artikel