Wer die Prämie seiner Hausrat-, Haftpflicht-, Kasko- oder Rechtsschutzversicherung nicht rechtzeitig bezahlt, riskiert, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Einer «Espresso»-Hörerin ist genau das passiert. Die Zahlung für ihre Rechtsschutzversicherung ist erst bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen, als die Betreibung bereits unterwegs war.
Bei Prämienausständen sind die Versicherungen von Gesetzes wegen verpflichtet, ihre Kunden schriftlich zu mahnen und sie auf die Folgen aufmerksam zu machen, sollte das Geld nicht umgehend überwiesen werden:
Bei Zahlungsrückstand droht Deckungslücke
Zahlt ein Kunde auch nach dieser gesetzlich vorgeschriebenen Mahnung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht, so verliert er die Deckung. In einem Schadenfall ist er also nicht mehr versichert.
Nach Ablauf der Mahnfrist hat der Kunde allerdings noch zwei Monate Zeit, um die offene Prämienrechnung einzuzahlen. Tut er das und nimmt die Versicherung die Zahlung an, so ist der Kunde wieder versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde die offene Prämie samt Mahnspesen und Betreibungskosten bezahlt. Das steht so ausdrücklich im Versicherungsvertragsgesetz.
Will die «Espresso»-Hörerin, dass ihr Versicherungsvertrag wieder weiterläuft, so sollte sie umgehend auch die Mahn- und Betreibungskosten überweisen. Eine Garantie hat sie allerdings nicht. Die Versicherungsgesellschaft kann nämlich die Zahlung nach Ablauf der Mahnfrist ablehnen und damit den Vertrag auflösen. In diesem Fall müsste die «Espresso»-Hörerin eine neue Versicherung suchen.
Nach Erhalt einer gesetzlichen Mahnung nur die Prämie, nicht aber Mahn- und Betreibungskosten zu überweisen, ist keine gute Idee. Der Bis auch diese Kosten bezahlt sind, besteht kein Versicherungsschutz. Schadenfälle in diesem Zeitraum sind also nicht gedeckt.