Um eine Freundin in Lostallo (GR) zu besuchen, mussten zwei Frauen aus München einen gewaltigen Umweg machen: Weil im San Bernardino-Tunnel ein Reisecar gebrannt hatte, war über Pfingsten die Postautostrecke von Chur nach Bellinzona gesperrt.
In Chur angekommen, mussten die Frauen aus München mit dem nächsten Zug zurück nach Zürich und via Arth-Goldau ins Tessin reisen. «Den Umweg hätten meine Freundinnen ja in Kauf genommen», schreibt die «Espresso»-Hörerin. Aber dass sie für diesen Umweg noch extra ein neues Billett kaufen mussten, verstehe sie nicht: «Meine Freundinnen können ja nichts dafür, dass der Tunnel gesperrt war.»
Diese Rechte haben gestrandete Zug-Passagiere
Welche Rechte Fahrgäste bei Zugsausfällen und Verspätungen haben, ist im allgemeinen Personentarif der Schweizer Transportunternehmungen geregelt:
- Bei Verspätungen werden Fahrgäste mit einem «Sorry»-Check entschädigt. Dies gilt allerdings nur bei Verspätungen im Fernverkehr, also auf Linien zwischen grossen Städten.
- Wer wegen einer Verspätung den letzten Anschluss verpasst, bekommt von der SBB eine Hotelübernachtung oder eine Taxifahrt bezahlt – bis maximal 150 Franken.
- Wer wegen einer Verspätung oder eines Ausfalls nicht wie geplant reisen kann, kann entweder auf die Reise verzichten und das Geld für das Billett zurückverlangen oder ohne Aufpreis eine andere Verbindung und Strecke wählen.
Dass für Umwege kein Aufpreis erhoben wird, gilt auch dann, wenn jemand für einen Streckenabschnitt noch kein Billett gelöst hat. Das Schalterpersonal in Chur hätte also den beiden Frauen aus München Billette für die Postautofahrt nach Bellinzona ausstellen müssen. Mit diesen Tickets hätten die Frauen dann über Zürich nach Bellinzona reisen können.
Gute Nachrichten für die Freundinnen aus München
Hier sei offenbar ein Fehler passiert, schreibt die SBB an «Espresso». Selbstverständlich werde man den Fall der beiden Münchnerinnen noch einmal anschauen.
Laut Tarif ist die SBB verpflichtet, ihre Fahrgäste «gleichentags» ans Ziel zu bringen. Kann sie diese Leistung nicht erbringen, haben die Kunden lediglich Anspruch auf Spesenersatz für Taxi oder Übernachtung.
Für unbenützte Theater-Tickets gibt es keine Entschädigung
Weiteren Schadenersatz dagegen können Reisende nicht geltend machen. Wer also einen Flug verpasst oder eine Theatervorstellung, wird für zusätzliche oder unnütze Auslagen nicht entschädigt. Auch wer wegen einer Zugverspätung zur spät zur Arbeit kommt oder eine Prüfung verpasst, muss die Konsequenzen selber tragen.