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Silvesterparty Silvesterparty: Sind Ihre Gäste gut versichert?

Wer bezahlt den Schaden, wenn eine Silvesterparty aus dem Ruder läuft?

Kommt vor: An der Silvesterparty geht die Rakete buchstäblich nach hinten los oder der Champagner-Korken knallt einem der Gäste ins Gesicht. Dann ist meist fertig lustig und die Frage rückt ins Zentrum: «Wer muss für den Schaden bezahlen»?

 «Espresso» hat bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften nachgefragt: Welche Schäden werden nach Silvesterpartys häufig gemeldet und was bezahlt die Versicherung?

Sachschäden:

An Silvesterpartys gehen längst nicht nur Gläser zu Bruch. Beim Feiern werden auch Glaskeramik-Kochplatten, Fernsehbildschirme und Vitrinen in Mitleidenschaft gezogen. Oder: Der Nachbar bringt zur Party eine Tischbombe mit, deren Zündschnur beim Abbrennen einen Seng-Schaden auf dem Tisch oder ein Brandloch auf dem Teppich zurücklässt. Solche Bagatell-Schäden werden in der Regel problemlos von der Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen. Allerdings wird lediglich der Zeitwert eines beschädigten Gegenstandes ersetzt.

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Komplizierter wird es bei grösseren Sachschäden: Dafür sind häufig Raketen verantwortlich, weil sie – noch nicht ganz ausgekühlt – zum Beispiel den Zierbusch des Nachbarn beschädigen oder auf dem Dach einer Scheune landen und einen Brand verursachen. Im letzten Fall kommt grundsätzlich die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers für den Schaden auf. Kann aber der Verursacher ermittelt werden, dürfte die Gebäudeversicherung Regress auf seine Haftpflichtversicherung nehmen.

Unfälle mit Verletzungen:

Raketen, aber auch Champagner-Korken können – wenn sie Partygäste treffen – schwere Verletzungen verursachen. Bei solchen Verletzungen übernimmt die Unfallversicherung der verletzten Person die Heilungskosten und bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Regel auch die Lohnfortzahlung. Bei gravierenden Verletzungen, die hohe Behandlungskosten zur Folge haben, kann die Unfallversicherung Regress auf den Verursacher des Schadens nehmen. Vor allem, wenn er elementare Vorsichtsmassnahmen ausser Acht gelassen hat. Dieser muss nicht nur den Selbstbehalt bezahlen, er muss auch damit rechnen, dass die Versicherung die Police nach dem Schadenfall kündigt. Nicht zu vergessen: Die Auswirkungen solcher Unfälle auf die Beziehungen der Betroffenen und ihre Lebensqualität sind über keine Versicherung gedeckt.

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Espresso, 30.12.21, 08:13 Uhr

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