Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss die Abonnentin die Rechnung für ein weiteres Jahr nicht bezahlen. Sie hatte das Abonnement ursprünglich für ein Jahr abgeschlossen. Der Hinweis, dass sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, steht lediglich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Laut Doris Slongo hätte die Abonnentin klarer darauf aufmerksam gemacht werden müssen. Der Vertrag ist somit nach einem Jahr ausgelaufen, die Hörerin hätte gar nicht erst kündigen müssen. Eine Kündigung ist trotzdem ratsam. So geht man auf Nummer sicher. Hierbei genügt es, unmissverständlich die Absicht zur Kündigung mitzuteilen – sei dies per E-Mail oder per eingeschriebenem Brief. Ein Passwort zur Identifikation oder andere geforderte Angaben sind nicht nötig.
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Sonstiges Recht Automatische Abo-Verlängerung: Wie muss man kündigen?
Eine «Espresso»-Hörerin ist im Internet auf das Angebot einer Partnersuch-Plattform gestossen. Sie hat daraufhin ein Abo für ein Jahr abgeschlossen. Sie kündigte sie das Abo fristgerecht wieder. Die Betreiber haben die Kündigung nicht akzeptiert und das Abo um ein Jahr verlängert.
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