Zum Inhalt springen

Sonstiges Recht Baukosten: Wie können wir uns gegen den Architekten wehren?

Der Architekt einer «Espresso»-Hörerin überschreitet die Baukosten massiv. Und nicht nur das: Weil sein Honorar von der Bausumme abhängt, stellt er nachträglich eine Rechnung über 40'000 Franken. «Espresso» sagt, wie sich die Bauherren wehren können und gibt Tipps für den Umgang mit Architekten.

Bei «Espresso»-Hörerin Martina Steiner und ihrem Mann liegen die Nerven blank. Grund ist ein Streit mit ihrem Architekten. Steiners liessen sich vom Architekten, einem guten Bekannten, ein Haus bauen. Vier Jahre nach der Fertigstellung verlangt dieser nun ein nachträgliches Honorar über 40'000 Franken.

Kostenabhängige Honorare können zur Kostenfalle werden

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns .

«Im Vertrag wurden als Honorar zehn Prozent der Baukosten vereinbart», erzählt Martina Steiner. Doch der Architekt habe die vereinbarten Baukosten massiv überschritten.

Ursprünglich sollte das Haus 800'000 Franken kosten, jetzt beläuft sich die provisorische Schlussabrechnung auf über 1,2 Millionen Franken. Von der Kostenüberschreitung profitiert der Architekt. Statt 80'000 Franken will er nun 120'000 Franken Honorar.

«Wir fühlen uns betrogen», sagt Martina Steiner. «Diese Kostenüberschreitung hätte uns ruinieren können.» Deshalb sehe sie nicht ein, weshalb sie dem Architekten jetzt noch ein zusätzliches Honorar zahlen soll. Auf die Betreibung haben Steiners Rechtsvorschlag erhoben, ein Schlichtungsverfahren vor dem Friedensrichter ist ergebnislos verlaufen.

«Wie sollen wir weiter vorgehen?», möchte Martina Steiner nun vom Konsumentenmagazin «Espresso» auf SRF 1 wissen. Der Konflikt und die Ungewissheit rauben ihr und ihrem Mann den Schlaf.

Das Prozessrisiko trägt in diesem Fall der Architekt

Nachdem die Verhandlung vor dem Friedensrichter ergebnislos verlaufen ist, muss der Architekt den Zivilprozessweg beschreiten. Er muss eine Klage gegen die Bauherren einreichen und dabei die anfallenden Gerichtskosten vorschiessen.

Architektenverträge

Box aufklappen Box zuklappen

Architekten arbeiten nach Aufwand im Stundenlohn oder sie lassen sich pauschal entschädigen, zum Beispiel in Prozent nach der Höhe der Bausumme. Solche Regelungen – sie sind in den Verträgen des Schweizer Ingenieur- und Architektenverbandes SIA vorgesehen – haben je nach Grösse und Komplexität des Bauvorhabens gewichtige Vor- und Nachteile.

Bei einer Streitsumme von 40 '000 Franken muss er im Kanton Luzern einen Kostenvorschuss von zwischen 1500 und 5000 Franken leisten. Dann wird es Sache des Gerichtes sein, die Forderung des Architekten zu prüfen.

Prüfen wird das Gericht aber auch, ob die Baukosten seriös berechnet worden sind. Hat sich der Architekt hier gröbere Fehler geleistet oder hat er gepfuscht, könnte seine Honorarforderung scheitern. Damit muss der Architekt der Steiners rechnen. Ein erstes unabhängiges Gutachten ist zum Schluss gekommen, dass die Baukosten ungenau und nicht korrekt errechnet wurden. Dieses Gutachten wird im Prozess eine wichtige Rolle spielen.

Bauen: Nie ohne Baurechtsschutzversicherung

Bis ein Urteil vorliegt, werden noch Monate vergehen. Prozesse wegen überschrittener Baukosten und Nachforderungen sind aufwändig, dauern lange und sind deshalb teuer. Martina und Rolf Steiner haben nun einen Anwalt eingeschaltet.

«Ich würde nie wieder einen Architekten nehmen, ohne Referenzen über ihn eingezogen zu haben», sagt Martina Steiner. Und noch etwas würde sie das nächste Mal machen: Sie würde eine Baurechtsschutzversicherung abschliessen. Nicht selten können sich Bauherren nicht oder nicht richtig zur Wehr setzen, weil ihnen nach dem Hausbau das Geld für einen Anwalt fehlt. Bei Martina und Rolf Steiner ist das zum Glück nicht der Fall.

So finden Sie den richtigen Architekten und vermeiden Ärger:

  • Den Vertrag mit dem Architekten vor der Unterschrift von einem erfahrenen Baujuristen prüfen und an die eigenen Bedürfnisse anpassen lassen
  • Referenzen bei ehemaligen Bauherrn einziehen
  • Referenzbauten anschauen
  • Schriftliche Offerten für Honorar und Projektierung verlangen
  • Baurechtsschutzversicherung abschliessen

Meistgelesene Artikel