Begeht nach einem Unfall der Verursacher Fahrerflucht, so können sich Unfallopfer an den Nationalen Garantiefonds (NGF) wenden und dort ihren Schaden anmelden. Der Nationale Garantiefonds ist ein Zusammenschluss aller Motorfahrzeug-Versicherungen und wird über einen Beitrag finanziert, der zusammen mit den Haftpflichtprämien erhoben wird.
Der Garantiefonds springt ein, wenn für einen Schaden keine andere Versicherung aufkommt. Zum Beispiel, weil der geschädigte Halter keine Vollkasko- oder keine Parkschadenversicherung hat und wenn der Täter nicht bekannt ist oder keine Versicherung hat.
Ist der Verursacher nicht bekannt, muss jedoch das Unfallopfer in der Regel einen Selbstbehalt von 1000 Franken aus der eigenen Tasche berappen. In der Regel bedeutet: Hat sich das Unfallopfer bei einem Unfall mit Fahrerflucht schwere Verletzungen zugezogen, verzichtet der Garantiefonds auf den Selbstbehalt.
Der Garantiefonds gilt nur in der Schweiz
Allerdings übernimmt der Garantiefonds einen Schaden nur, wenn sich der Unfall in der Schweiz zugetragen hat. Ist ein Fahrzeug aus dem Ausland involviert, ist nicht der Garantiefonds, sondern das Nationale Versicherungsbüro (NVB) für den Fall zuständig (Adresse siehe Linkbox) und regelt die Schadensabwicklung mit den ausländischen Versicherungen.
Keine Entschädigung vom Garantiefonds gibt es, wenn – wie im Falle von «Espresso»-Hörer Hans Oertli - ein Lenker mit Schweizer Nummern im Ausland in einen Unfall verwickelt ist und sich der andere Fahrer aus dem Staub macht.
Fonds für Unfallopfer gibt es auch in anderen Ländern
Adressen
Für Hans Oertli gibt es aber dennoch eine Chance, zu seinem Geld zu kommen: Er kann sich an den italienischen Garantiefonds wenden, den Fondo di Garanzia per le Vittime della Strada und dort seinen Schaden anmelden.
Alle Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes verfügen über solche Garantiefonds. Die Adressen erfährt man bei der Auskunftsstelle des nationalen Versicherungsbüros unter der Gratisnummer 0800 831 831.
Wer in einen Unfall mit grösserem Sachschaden verwickelt ist, sollte aus Beweisgründen die Polizei beiziehen. Die meisten Versicherungen und auch der Garantiefonds verlangen das ausdrücklich.
Will – was immer wieder vorkommt - die gerufene Polizei nicht ausrücken, sollten an einem Unfall Beteiligte immer das Europäische Unfallprotokoll ausfüllen, Fotos von der Unfallstelle machen und sich so rasch wie möglich – am besten noch am Unfallort – bei ihrer Versicherung melden, um sich über das weitere Vorgehen instruieren zu lassen.