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Sonstiges Recht «Darf die Nachbarin Schnee auf mein Grundstück schaufeln?»

Eine Hausbesitzerin lässt ein Profiunternehmen Schnee schaufeln. Sehr zum Ärger ihres Nachbarn. Denn jetzt liegen die Schneemassen auf seinem Grundstück. «Espresso» sagt, ob der Nachbar das so hinnehmen muss.

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Hauseigentümer müssen in diesen Tagen früh raus. Wenn es schneit, müssen sie sich erst einmal den Weg ins Freie freischaufeln. Aber nicht nur das: Hauseigentümer sind von Gesetzes wegen verpflichtet, für einen gefahrlosen Zugang zum Haus zu sorgen.

Stolpert der Postbote auf dem Weg zur Haustür wegen den Schneemassen und bricht sich ein Bein oder wird er von einer herabstürzenden Dachlawine oder einem Eiszapfen verletzt, so haftet der Hauseigentümer für die Folgen des Unfalls.

Die Nachbarin engagiert einen Profischaufler

Die Nachbarin eines «Espresso»-Hörers aus Heimisbach weiss das. Sie lässt die Schneeräumung von einem professionellen Unternehmen erledigen. Dies sehr zum Leidwesen des «Espresso»-Hörers. Denn der Profischneeräumer schaufelt die ganzen Schneemassen auf sein Grundstück.

«Muss ich mir das gefallen lassen?», möchte der betroffene Grundeigentümer nun vom Konsumentenmagazin von Radio SRF 1 wissen.

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Die Antwort ist einfach: So etwas muss sich kein Grundeigentümer gefallen lassen. Rechtlich gesehen ist das Ablagern von Schnee auf Nachbars Grund und Boden ein unerlaubter Eingriff in dessen Eigentum. Als Nachbar kann man sich also wehren und verlangen, dass der Schnee zurückgeschaufelt wird.

Winterdienste der Gemeinden haben Sonderrechte

Eine Ausnahme gilt, wenn die Gemeinde Schnee von öffentlichen Strassen räumen lässt. Dann kann es sein, dass Grundeigentümer es hinnehmen müssen, dass Schnee von der Strasse auf ihr Grundstück verschoben wird. Dies aber nur, wenn die kommunalen oder kantonalen Gesetze das ausdrücklich so vorsehen. In allen anderen Fällen darf auch der Winterdienst der Gemeinde den Schnee nur bis zur privaten Grundstücksgrenze schaufeln.

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