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Darf die Polizei auf privaten Parkplätzen Kontrollen machen?
Aus Espresso vom 19.02.2015. Bild: Keystone
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Sonstiges Recht Darf die Polizei auf privaten Parkplätzen Kontrollen machen?

Regelmässig führt die Polizei auf dem Besucherparkplatz einer Siedlung Grosskontrollen durch. Dabei werden Autos von der Strasse auf die Parkplätze geleitet und überprüft. Eine Anwohnerin wundert sich: Darf die Polizei privaten Grund einfach für Kontrollen nutzen?

Brigitte Fölmi aus Zug stört sich an Polizeikontrollen. Nicht, weil sie selber immer wieder in eine solche Kontrolle gerät, sondern weil die Kontrollen regelmässig quasi vor ihrer Haustüre stattfinden. Auf dem Besucherparkplatz der Überbauung.

Privater Grund und Boden kann als «öffentlich» gelten

«Die Beamten leiten Autos von der Hauptstrasse auf den Besucherparkplatz und kontrollieren die Lenker», schreibt sie dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Laut der Verwaltung fänden diese Kontrollen auf dem Platz schon seit Jahren statt. «Zu Recht?», fragt sich die Anwohnerin: «Es handelt sich doch um Privatgrund.» Die Verwunderung ist nachvollziehbar.

Die Polizei darf aber auch private Grundstücke für Kontrollen nutzen. Massgebend ist nämlich nicht, ob es sich um privaten Grund handelt, sondern ob dieser Grund auch von Passanten genutzt wird. In diesem Fall kann ein privater Parkplatz wie der von Brigitte Fölmis rechtlich gesehen als Teil des öffentlichen Verkehrs gelten.

Polizeiliches Handeln muss stets verhältnismässig sein

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Das Bundesgericht definiert den Begriff «öffentlicher Verkehr» folgendermassen: «Öffentlich ist der Verkehr dann, wenn er sich auf Strassen, Strassenverzweigungen oder Plätzen abwickelt, welche nicht bloss dem privaten Gebrauch dienen, sondern dem öffentlichen Verkehr geöffnet sind.» Diese Definition findet sich auch in der Verkehrsregelverordnung. Dort heisst es: «Öffentlich sind Strassen, die nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen.»

Nach diesen Definitionen braucht die Polizei für ihre Kontrolle also keine Einwilligung der Grundeigentümer oder der Verwaltung, denn die Kontrolle findet auf öffentlichem Grund statt. Zudem wäre es wenig sinnvoll und nicht verhältnismässig, Kontrollen auf Strassen durchzuführen und so den Verkehr zu behindern.

Denn: Die Polizei hat keine unbeschränkten Befugnisse. Was immer sie tut, muss verhältnismässig sein und soll betroffene Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich beeinträchtigen.

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