Der neue Inhaber der Agentur und seine Mitarbeiter öffnen diese Post jeweils, ohne Herrn Suter zu informieren.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo kann man sich strafbar machen, wenn man Post öffnet, die für eine andere Person bestimmt ist. Entscheidend ist jedoch, wie ein Brief angeschrieben ist. Wenn klar wird, dass sich der Brief an die Agentur richtet, dann dürfen die Mitarbeiter die Post von Herrn Suter öffnen. Andernfalls müssen sie die Briefe aufbewahren und sollten ihn kurz informieren, damit er sie abholen kann.
Um im Büroalltag Firmenpost von persönlicher Post zu unterscheiden, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
Wenn zuoberst bei der Adresse die Firma steht und erst darunter der Name des Angesprochenen, ohne Zusatz wie z.B. «Persönlich», gilt der Brief nicht als persönlich und Mitarbeiter dürfen den Brief öffnen.
Wenn der Name an erster Stelle steht und erst dann die Firma, muss man vorsichtig sein und schauen, ob es irgendeinen Hinweis gibt, dass der Brief persönlich gemeint sein könnte. Wenn vor dem Firmennamen «c/o» steht, ist die Anschrift persönlich gemeint und Mitarbeiter dürfen den Brief nicht öffnen.
Im Zweifel sollte man versuchen herauszufinden, ob der Brief persönlich gemeint ist. Dazu kann man entweder den Absender kontaktieren, wenn dies möglich ist. Oder man fragt die angeschriebene Person direkt, ob sie weiss, ob der Brief persönlich oder geschäftlich gemeint sein könnte.
Eindeutig ist ein klares «Persönlich» über dem Namen und der Adresse. Damit ist für jeden klar, dass der Brief nur von dieser Person geöffnet werden darf.