Zum Inhalt springen

Sonstiges Recht Eine Katze auf Abwegen

«Espresso»-Hörer Peter Jenni machte zu Hause eine ärgerliche Entdeckung: Die Katze seines Nachbars hatte sich über eine offene Türe in die Wohnung verirrt und demolierte teure Vorhänge und verdreckte ein Bett mit Kot. Der Halter der Katze will lediglich einen kleinen Teil des Schadens begleichen.

«Grundsätzlich haftet ein Halter für den Schaden, den sein Haustier verursacht», beurteilt Rechtsexpertin Doris Slongo den Fall. «Aber: Der Halter haftet nicht, wenn er beweisen kann, dass der Schaden auch bei richtiger Haltung des Tieres entstanden wäre.» Dies sei hier der Fall, da die Katze irrtümlich in Herr Jennis Wohnung eingeschlossen worden war. Anders als Hunde liege es in der Natur der Katzen, dass diese herum strolchen und neugierig in offene Fenster einsteigen.

Meistgelesene Artikel