Immer wieder sind dabei Fragen zur Erbfolge aufgetaucht. Doris Slongo wies dabei jeweils auf die gesetzlich festgehaltenen Regeln im Erbrecht hin. Stirbt z.B. der Ehemann, erbt die Ehefrau die Hälfte des Vermögens, über den Rest können die Kinder gemeinsam verfügen. Gibt es keine Kinder, erben die nächsten Verwandten diesen Erbteil und so weiter.
Nahe Verwandte kann man auch mit einem Testament nicht vom Erbe ausschliessen. Man kann jedoch das Erbe beschränken, indem man die Verwandten auf den Pflichtteil festsetzt. In diesem Fall werden diese nur mit einem minimalen Anteil begünstigt.