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Piktogramm mit einem Hotelbett
Legende: Was muss das Hotel tun, wenn seine Betten überfüllt sind? Colourbox

Sonstiges Recht Ersatz bei übervollem Hotel?

«Espresso»-Hörerin Monika Sutter hat Ihre Ferien in einem schönen Hotel in Kroatien verbracht. Während ihres Aufenthalts fand im Hotel jedoch auch ein Kongress statt. Die Folge: Lärm, kein Platz mehr im Restaurant, an der Bar oder am Swimming Pool.

Monika Sutter konnte ihre Ferien nicht mehr richtig geniessen und hat sich vor Ort beschwert. Erhält sie nun Ersatz?

Laut Rechtsexpertin Doris Slongo hat Frau Sutter mit ihrer Reklamation das einzig Richtige getan: Nur so hat sie im Nachhinein gute Chancen auf eine Rückerstattung eines Teils der Kosten. Nach der Beschwerde beim Hotel und bei der Vertretung des Reisebüros vor Ort sollte sie jedoch auch beim Reisebüro, wo sie die Pauschalreise gebucht hat, intervenieren. Von Vorteil ist dabei, wenn sie sich auf Zeugen berufen kann oder auch selber Fotos gemacht hat. Der Kongress im Hotel stellt einen erheblichen Mangel bei ihrem Aufenthalt dar. Monika Sutter konnte Teile des Hotels über Tage nicht benutzen und der Lärm durch die Teilnehmer des Kongresses war überdurchschnittlich. Dafür hat Monika Sutter eine Rückerstattung zu gute. Rechtsexpertin Doris Slongo geht von rund 10 Prozent des Hotelpreises aus.

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