Monika Sutter konnte ihre Ferien nicht mehr richtig geniessen und hat sich vor Ort beschwert. Erhält sie nun Ersatz?
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo hat Frau Sutter mit ihrer Reklamation das einzig Richtige getan: Nur so hat sie im Nachhinein gute Chancen auf eine Rückerstattung eines Teils der Kosten. Nach der Beschwerde beim Hotel und bei der Vertretung des Reisebüros vor Ort sollte sie jedoch auch beim Reisebüro, wo sie die Pauschalreise gebucht hat, intervenieren. Von Vorteil ist dabei, wenn sie sich auf Zeugen berufen kann oder auch selber Fotos gemacht hat. Der Kongress im Hotel stellt einen erheblichen Mangel bei ihrem Aufenthalt dar. Monika Sutter konnte Teile des Hotels über Tage nicht benutzen und der Lärm durch die Teilnehmer des Kongresses war überdurchschnittlich. Dafür hat Monika Sutter eine Rückerstattung zu gute. Rechtsexpertin Doris Slongo geht von rund 10 Prozent des Hotelpreises aus.