Dies stimme so nicht, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Herr Eberle gibt das Studio korrekterweise in seinem Heimatkanton St. Gallen an. Dieser weist die Daten dann an den Kanton Wallis weiter, in dem Herr Eberle das Studio versteuern muss. Das Ferienstudio wirkt sich aber auch darauf aus, wie viel Steuern Jacob Eberle in St.Gallen bezahlen muss. Zur Berechnung des Steuersatzes im Kanton St.Gallen werden der Wert und die Einnahmen aus der Wohnung im Wallis dazu gerechnet. Mit dieser Praxis soll verhindert werden, dass jemand sein Einkommen und Vermögen auf verschiedene Kantone aufteilt, um so in eine tiefere Progression zu gelangen.
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Sonstiges Recht Ferienhaus im Wallis: Wo muss ich es versteuern?
Jacob Eberle besitzt ein Ferienstudio im Wallis. Wenn er es nicht selbst braucht, vermietet er es weiter. Die Einnahmen und den Wert des Studios gibt er in der Steuererklärung in seinem Heimatkanton an. Ihm kam nun zu Ohren, dass er das Studio auch im Wallis versteuern müsse.
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