Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss Frau Liechti versuchen, den Vorbesitzer ausfindig zu machen. Behalten darf sie das Geld nicht.
Findet Frau Liechti den Vorbesitzer des Tee-Sets nicht, muss sie das Geld bei der Polizei abgeben. Ansonsten macht sie sich strafbar. Wird der Vorbesitzer ausfindig gemacht, steht ihr jedoch ein Finderlohn zu. Dieser beträgt im Normalfall 10 Prozent des Wertes. Meldet sich der Vorbesitzer fünf Jahre lang nicht, bekommt Frau Liechti das Geld wieder und darf es behalten.
Dies gilt auch, wenn Geld oder ein wertvoller Gegenstand auf öffentlichen Grund, also z.B. auf der Strasse gefunden wird. Ist der Fundort allerdings ein bewohntes Haus, ein öffentliches Gebäude oder ein öffentliches Verkehrsmittel, so hat man keinen Finderlohn zugute.