«Espresso»-Hörerin Marta Pacheco aus Winterthur (ZH) hatte sich auf den Kurs im Freien gefreut. Doch jetzt ist ihr die Freude vergangen.
Das steht im Gesetz
Der Kurs für Nordic-Walking sollte vier Lektionen umfassen und 95 Franken kosten. Durchgeführt werde er jedoch nur bei fünf Anmeldungen. Marta Pacheco meldete sich an.
Weniger Walking für den gleichen Preis
Jetzt schreibt die Leiterin, es hätten sich nur drei Personen angemeldet. Den Kurs durchführen möchte sie aber trotzdem – mit drei Lektionen zum gleichen Preis. Damit ist Marta Pacheco nicht einverstanden.
Zu Recht: Die Leiterin kann nicht einfach die Bedingungen abändern. Rechtlich gesehen ist mit der Anmeldung zwischen ihr und Marta Pacheco ein Vertrag zustande gekommen. Unter der Bedingung allerdings, dass mindestens fünf Personen teilnehmen.
Der Vorschlag ist lediglich ein neues Angeobt
Weil diese Bedingung nicht erfüllt ist, fällt auch der Vertrag dahin. Der Vorschlag der Leiterin ist jetzt rechtlich gesprochen ein neues Angebot. Marta Pacheco ist frei, es anzunehmen oder abzulehnen. Verpflichtet ist sie zu nichts.
Wenn ihr die neuen Bedingungen nicht zusagen, kann sie ihr Geld zurückverlangen. Oder bessere Bedingungen mit der Nordic-Walking-Leiterin aushandeln.