«Herr Siegenthaler darf sich auf die Aussage verlassen, wenn er mit der normalerweise zuständigen Stelle verbunden war», sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. «Die Fluggesellschaft kann nicht plötzlich im Nachhinein Geld für die Stornierung verlangen.»
Für ein nächstes Mal sei es aber auf jeden Fall am günstigsten, wenn man sich solche Aussagen zusätzlich per Mail oder per Post bestätigen lässt.