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Sonstiges Recht Gratis Stornierung versprochen, aber nicht eingehalten

Christoph Siegenthaler wollte wegen einer Naturkatastrophe im Reiseland einen Flug umbuchen. Am Telefon versprach ihm die Fluggesellschaft eine kostenlose Stornierung. Später verlangte man jedoch Geld und erklärte, die betreffende Mitarbeiterin sei gar nicht zuständig gewesen. Was zählt nun?

«Herr Siegenthaler darf sich auf die Aussage verlassen, wenn er mit der normalerweise zuständigen Stelle verbunden war», sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. «Die Fluggesellschaft kann nicht plötzlich im Nachhinein Geld für die Stornierung verlangen.»

Für ein nächstes Mal sei es aber auf jeden Fall am günstigsten, wenn man sich solche Aussagen zusätzlich per Mail oder per Post bestätigen lässt.

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