Verena Page erlebte eine böse Überraschung, als sie ihren Teppich aus der Reinigung abholen wollte. Der Teppich sei leider verloren gegangen, hiess es am Kundendienst.
«Ich habe den Teppich nicht in einer gewöhnlichen Reinigung, sondern in einem Möbelgeschäft reinigen lassen», erzählt Verena Page. Nach dem Missgeschick will ihr das Möbelgeschäft den Teppich ersetzen.
Damit ist Verena Page aber nicht einverstanden. «Muss ich dieses Angebot akzeptieren, oder kann ich verlangen, dass man mir den Teppich bezahlt?», möchte sie von «Espresso» wissen.
Im Gesetz steht nichts von einem Ersatz-Teppich
Verliert eine Reinigung den Teppich, statt ihn zu reinigen, so muss sie für den Schaden aufkommen. Rechtlich gesprochen hat das Unternehmen den Vertrag mangelhaft erfüllt.
Das Gesetz kennt beim Schadenersatz jedoch keine Sachleistungen. Verena Page kann deshalb verlangen, dass man sie für den verschwundenen Teppich mit einer Geldzahlung entschädigt. Geschuldet ist im Haftpflichtrecht der tatsächlich entstandene Schaden.
Im konkreten Fall muss das Möbelgeschäft also den Zeitwert des Teppichs bezahlen. Verena Page muss dazu belegen können, wann sie den Teppich zu welchem Wert gekauft hat. Daraus lässt sich schätzen, welchen Wert der Teppich heute noch hätte.
Ist ein Ersatzteppich zumutbar?
Schonende Rechtsausübung
Allerdings gilt im Schweizerischen Recht das Gebot der schonenden Rechtsausübung. Nach diesem Gebot ist es unzulässig, rücksichtslos auf seinem Recht zu beharren. Vielmehr sollen die Parteien im Rechtsverkehr schonend miteinander umgehen.
Stehen einer Partei in einem Streitfall verschiedene Möglichkeiten offen, so muss sie die für die andere Partei verträglichste Lösung wählen. Allerdings nur dann, wenn diese Lösung auch zumutbar ist.
Gratis-Lieferung als zusätzlicher Schadenersatz
Das wäre bei Verena Page nur dann der Fall, wenn ihr ihr das Geschäft den exakt gleichen Teppich wiederbeschaffen könnte. Einen lediglich ähnlichen Teppich dagegen muss sie nicht akzeptieren.
Anlaufstelle für Konsumenten
Soweit das Gesetz. Selbstverständlich sind die Parteien frei, eine andere Lösung zu vereinbaren. Vielleicht findet Verena Page im Möbelgeschäft einen anderen, schönen Teppich oder ein anderes Möbelstück. Und dann liesse sich über einen zusätzlichen Rabatt oder eine Gratislieferung verhandeln.