Ein Jahr nach dem Tod ihrer Grosseltern muss sich eine «Espresso»-Hörerin aus dem Kanton Graubünden noch einmal mit deren Erbschaft befassen:
Ihr Onkel macht plötzlich geltend, er habe seinen Eltern vor zwei Jahren ein Darlehen über 20'000 Franken gewährt. Dieses Geld will er jetzt zurück. «Geht das überhaupt noch, so lange nach dem Tod meiner Grosseltern?», fragt sich die «Espresso»-Hörerin.
Erben haften auch für die Schulden der Verstorbenen
Grundsätzlich ja. Auch wenn eine Erbschaft bereits aufgeteilt und die Erbengemeinschaft aufgelöst worden ist, haften die Erben für die Schulden der Verstorbenen. Aber nur, bis eine Forderung verjährt ist. Bei Darlehen beträgt diese Frist zehn Jahre.
Ob der Onkel der «Espresso»-Hörerin mit seiner Forderung durchkommt, ist aber unsicher. Offenbar gibt es keinen schriftlichen Darlehensvertrag, der die Geldzahlung belegen würde. Vor Gericht könnte der Darlehensgeber – wie die Juristen den Onkel der «Espresso»-Hörerin nennen würden – noch andere Beweismittel vorlegen. Einen Bankauszug, der den Geldfluss belegt und bei dem ein Zahlungsvermerk angegeben ist oder Belege, wonach bereits Rückzahlungen stattgefunden haben. Als Beweis zugelassen wäre auch ein Zeuge, der bestätigen kann, dass die Eltern des Mannes aus seiner Hand ein Darlehen empfangen haben.
Bei Darlehensverträgen gibt es keine Formvorschriften
Ohne solche Beweismittel dürfte sich ein Gerichtsverfahren jedoch kaum lohnen. Zu hoch sind die Kosten und vor allem auch das Risiko.
Obschon es immer wieder Probleme und Streit wegen Darlehen gibt: Laut Gesetz müssen Darlehensverträge nicht schriftlich verfasst werden.
Wie das Beispiel zeigt, ist dies aber aus Beweisgründen sehr zu empfehlen.
Diese Punkte gehören in einen Darlehensvertrag
- Die Vertragsparteien. Bei Firmen der Inhaber. Bei mehreren Personen den Hinweis anbringen, dass diese solidarisch haften.
- Den Darlehensbetrag in Zahlen und Worten.
- Laufzeit, Zins und Zinstermine. Ein Darlehen unter Privaten ist nur verzinslich, wenn dies ausdrücklich so vereinbart worden ist. Haben die Parteien zwar einen Zins vereinbart, nicht aber seine Höhe, so wird laut Gesetz ein für solche Geschäfte üblicher Zins angenommen.
- Rückzahlungsbedingungen. Die Parteien können selber regeln, wann und in welchen Raten ein Darlehen zurückbezahlt werden muss. Ohne eine solche Regelung ist ein Darlehen mit einer Frist von sechs Wochen kündbar.
- Kündigungsmöglichkeit für das gesamte Darlehen, falls die Raten nicht pünktlich eintreffen
- Datum, Unterschriften