Doris Gerbers Nachbar ist am 17. Januar 2015 gestorben. Das Heim, in dem der Mann zuletzt gelebt hatte, verrechnet den Erben – zu denen auch Doris Gerber gehört – nun Grund- und Betreuungstaxen für 20 Tage nach dem Tod.
Die Erben können das nicht verstehen. «Nach dem Tod sind ja keine Betreuungsleistungen mehr angefallen», argumentiert Doris Gerber. Das Heim will ihr nach langwierigen Verhandlungen mit 500 Franken entgegenkommen.
Wie lange müssen Angehörige noch zahlen?
Doris Gerber hat Rat bei verschiedenen Beratungsstellen gesucht, überall aber anderslautende Auskünfte bekommen. «Muss ich nun wirklich bezahlen?», möchte sie nun vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.
Rechtlich gesehen gelten bei solchen Heim- und Pflegeverträgen die Regeln des Auftragsrechts. Das hat das Bundesgericht so entschieden.
Laut Gesetz kann ein Auftrag jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Kommt aber die Kündigung zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt oder zu kurzfristig, so kann ein Heim Schadenersatz verlangen. Ein Todesfall kommt unerwartet und ohne, dass sich ein Heim bei der Planung darauf einstellen kann. Deshalb ist ein Todesfall rechtlich gesehen eine Kündigung zur Unzeit. Die Folge: Das Heim darf seine Aufwendungen noch eine gewisse Zeit verrechnen.
Mit diesen Argumenten können Sie über eine Reduktion verhandeln
Wie lange genau, ist im Gesetz nicht geregelt. Massgebend ist also, was in den Bestimmungen der Heime festgehalten ist. Die Unterschiede sind enorm: Manche Heime verlangen Pauschalen von einigen hundert Franken, andere mehrere tausend.
Wer wie Doris Gerber die Rechnung eines Pflegeheims nach dem Tod des Patienten nicht nachvollziehen kann, kann wie folgt vorgehen:
- Rechnung kontrollieren: Den Pflegevertrag genau durchlesen und kontrollieren, ob alle Leistungen korrekt verrechnet worden sind.
- Reduktion der Pflegeleistungen verhandeln: Natürlich muss ein Heim sorgfältig planen und hat hohe Fixkosten, vor allem beim Personal. Weil die Heime hier mit Pauschalen rechnen, gibt es Verhandlungsspielraum mit Angehörigen. Vor allem, weil die Pflegeplätze meist sehr rasch wieder belegt werden können.
Wichtige Punkte für Doris Gerber: Das Zimmer ihres Nachbarn wurde am 20. Januar geräumt, das Heim verrechnet die Grundtaxe für das Zimmer jedoch bis zum 6. Februar. Wenn das Zimmer – wie es in den Bedingungen des Heimes heisst – nach der Räumung wieder belegt werden konnte oder hätte belegt werden können, dann schulden die Erben die Grundtaxe nur bis zu diesem Zeitpunkt.