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Sonstiges Recht Muss ich die Reparatur der Reparatur bezahlen?

Das Haus von «Espresso»-Hörerin Evelyne Roch Menzi und ihrem Mann in Herznach wird mit einer Wärmepumpe beheizt. Letzten Mai musste ein Ventil ersetzt werden. Als sie diesen Winter an einem Wochenende die Heizung in Betrieb nehmen wollten, blieb die Wohnung kalt. Das ersetzte Ventil war kaputt.

Der Monteur rückte prompt aus, ersetzte das Ventil - und stellte nachher eine saftige Rechnung: Inklusive Wochenendzuschlag sollten Herr und Frau Roch Menzi knapp 900 Franken bezahlen. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo müssen sie jedoch weder die Arbeit noch den Wochenendzuschlag begleichen.

Da das Ventil erst im Mai eingesetzt wurde und nun bereits kaputt ist, handelt es sich eindeutig um einen Garantiefall. Dies halten die Roch Menzis am Besten in einem Brief oder einem E-Mail fest, den sie dem Monteur schicken. Besteht dieser auf eine Begleichung der Rechnung, müsste er den Rechtsweg einschlagen, allerdings ohne Chancen auf Erfolg.

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