Die gute Nachricht vorweg: Stefan Kessler muss seine Krankenkassen-Prämien nicht doppelt bezahlen. In der Grundversicherung gilt ein so genanntes Doppelversicherungsverbot.
Die Mitgliedschaft bei der obligatorischen Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse der alten den Übertritt eines Kunden mitgeteilt hat. Solange diese Bestätigung nicht bei der alten Kasse eingetroffen ist, bleibt der Kunde bei ihr versichert.
Kunde kann die Prämien-Differenz zurückfordern
Krankenkassenwechsel
Wenn nun wie im Beispiel von Stefan Kessler die neue Krankenkasse diese Bestätigung gar nicht oder zu spät verschickt, so bleibt der Kunde bei seiner früheren Kasse oder der Wechsel verzögert sich.
In diesem Fall kann der betroffene Kunde von der neuen Kasse die Prämiendifferenz zurückverlangen und er kann sogar den Wechsel selber rückgängig machen. Dazu genügt eine Mitteilung an die alte Kasse, dass er bei ihr bleiben möchte.
Vollmacht schriftlich widerrufen
Wie viele Konsumentinnen und Konsumenten hat sich Stefan Kessler von den vollmundigen Versprechen eines Maklers blenden lassen. Versicherungsmakler arbeiten auf Provision – eine neutrale Beratung ist von ihnen nicht zu erwarten.
Auf gar keinen Fall ist es ratsam, einem Makler eine Vollmacht auszustellen und ihn mit der Kündigung bestehender Verträge zu beauftragen. Wer nun wie Stefan Kessler schon unterschrieben hat, kann die Vollmacht jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen. Aus Beweisgründen am besten mit einem eingeschriebenem Brief.
Stefan Kessler ist nach dem ganzen Hin und Her mit dem Schrecken davon gekommen. Er will nun bei seiner alten Kasse bleiben. Und einen Versicherungsmakler wird er nicht so schnell wieder in seine Wohnung lassen.