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Sonstiges Recht Muss mir der Garagist das Leasingauto zum Restwert verkaufen?

Böses Erwachen für einen «Espresso»-Hörer: Vier Jahre lang bezahlt er hohe Leasingraten, um später den Wagen zum Restwert kaufen zu können. Doch jetzt verlangt der Garagist plötzlich mehr – sonst will er das Auto zurück. Damit nützt der Garagist das Unwissen seines Kunden aus. Und das völlig legal.

Eine böse Überraschung erlebte ein «Espresso»-Hörer aus dem Zürcher Tösstal mit seinem geleasten Wagen: «Damit ich den Wagen am Schluss günstig kaufen kann, zahlte ich vier Jahre lang jeden Monat Leasingraten im Betrag von 1500 Franken.»

Zahlen oder Wagen zurück!

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortete im Chat Ihre Fragen zum Thema Leasing. Hier gehts zum Protokoll .

In wenigen Wochen wird der Vertrag ablaufen. Karl W. rechnete damit, den Wagen zum vertraglich vereinbarten Restwert von 4700 Franken kaufen zu können. Doch jetzt flattert ihm eine Kaufofferte der Garage über 5500 Franken ins Haus. «Ich sehe nicht ein, warum ich jetzt plötzlich fast 800 Franken mehr zahlen soll», ärgert er sich.

Karl W. möchte anonym bleiben. Ein Bekannter habe mit der gleichen Garage ähnliche Erfahrungen gemacht, schreibt er. Der Bekannte habe zähneknirschend bezahlt. «Bleibt mir wirklich auch keine andere Wahl?», möchte Karl W. von «Espresso» wissen.

Leasing ist kein Kaufen auf Raten

Was sich viele Konsumentinnen und Konsumenten wie Karl W. nicht bewusst sind: Leasing ist eine Gebrauchsmiete und nicht etwa ein Abzahlungsvertrag. Eigentümer des geleasten Wagens ist immer die Leasinggesellschaft, faktisch meist die Garage. Die Konsequenz: Läuft der Leasingvertrag aus, muss der Halter seinen Wagen der Garage zurückgeben. Er hat – entgegen einer weit verbreiteten Meinung – keinen Anspruch darauf, den Wagen zum Restwert zu kaufen.

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Der so genannte Restwert ist eine kalkulatorische Grösse, die zur Berechnung der Leasingraten nötig ist. Je tiefer der kalkulatorische Restwert, je höher die Raten. Wie im Beispiel von Karl W. bezahlen Leasingnehmer hohe Raten, um den Wagen später zu einem tiefen Wert übernehmen zu können. Andere zahlen eine erste grosse Rate, meist ein paar Tausend Franken. So fallen die die Leasingraten tiefer aus. Das spielt vor allem bei Konsumenten mit knappem Budget eine Rolle. Laut Gesetz muss die Leasingbank prüfen, ob sich der Konsument die Leasingraten überhaupt leisten kann.

Den geprellten Kunden bleibt nur der Riesenfrust

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Vor diesem Hintergrund hat Karl W. keine Wahl: Entweder er bezahlt die überrissene Rechnung oder der Garagist kann den Wagen zurückverlangen. Für Karl W. ein Riesenfrust: «Wer weiss das schon, dass man jahrelang zahlt und dann im schlimmsten Fall ohne Auto dasteht?»

Die Rechnung hat Karl W. jetzt bezahlt. Ob er jemals wieder ein Auto leasen wird? Da ist er sich nicht sicher.

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