Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo muss Herr Grob zuerst beim zuständigen Konkursamt seine Forderung anmelden. Je nach dem, wie viel Vermögen noch vorhanden ist, kann Herr Grob noch einen kleinen Teil erwarten. Für den Rest bekommt er einen Konkursverlustschein. Dieser ist dann von Bedeutung, wenn der Bekannte wieder zu Geld kommen sollte. Während 20 Jahren kann Herr Grob versuchen, mit dem Konkursverlustschein wieder an sein Geld zu kommen.
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Sonstiges Recht Nach Konkurs: Ist das geliehene Geld endgültig weg?
«Espresso»-Hörer Karl Grob hat vor zehn Jahren einem guten Bekannten 50‘000 Franken ausgeliehen. Im Schuldschein wurde vereinbart, dass der Bekannte nach fünf Jahren das Geld zurückbezahlt. In der Zwischenzeit ist dieser jedoch Konkurs gegangen. «Wie komme ich nun an mein Geld?», fragt Karl Grob.
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