Laut Rechtsexpertin Doris Slongo bezahlt man in einem Restaurant grundsätzlich das, was man konsumiert. Wenn es um aufgeschnittenes Brot geht, kann man jedoch davon ausgehen, dass es nicht verrechnet wird, weil das üblich ist. Aber schon Brötchen wie «Püürli» können kosten, damit muss man rechnen. Und noch eher werden Bretzel verrechnet, die noch spezieller sind.
Doris Slongo: «Man kann Brezel vergleichen mit den Appenzeller Biberli oder kleinen Pommes Chips-Säckli, die manchmal auf den Tischen stehen. Auch diese sind nicht gratis.» Im Zweifel sollte man das Servierpersonal frage, ob die beigestellten Sachen inbegriffen sind oder extra verrechnet werden. Dann passieren keine unliebsamen Überraschungen.