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Sonstiges Recht Parkschaden ohne Verursacher: Wer bezahlt?

Silvia Muff parkiert ihr Auto vor ihrem Haus. Dies tut sie jedoch nie, ohne einen besorgten Blick auf die angrenzende Strasse zu werfen. Ihr Auto wurde bereits mehrmals beinahe gestreift.

Falls ihr Auto tatsächlich einmal beschädigt würde, hätte Frau Muff unter Umständen Pech gehabt.

Lässt sich der Verursacher nicht finden, bezahlt die Halterin des parkierten Autos laut Rechtsexpertin Doris Slongo den Schaden nämlich selber. Falls der eigene Parkplatz an einer derart heiklen Stelle liegt, lohnt sich eine Parkschadenversicherung.

Diese ist nicht Teil der obligatorischen Autoversicherung, sondern muss entweder separat oder als Teil einer Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden.

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