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Sonstiges Recht Reisebüro verrechnet Kunden den eigenen Fehler

Wie hatte sich «Espresso»-Hörerin Sabrina Kusch auf ihre Kanada-Reise gefreut. Jetzt ist ihre Freude getrübt. Kurz nach der Buchung verlangt das Reisebüro einen satten Aufpreis. Grund: Ein Tippfehler in der Offerte. Müssen sich Kunden mit einer solchen Begründung abspeisen lassen?

Das kann einem die Lust auf Ferien ganz schön vermiesen: Wenn das Reisebüro plötzlich mehr Geld verlangt. Passiert ist das «Espresso»-Hörerin Sabrina Kusch aus Birmenstorf (AG).

Reisebüro verrechnet dem Kunden den eigenen Fehler

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

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Sie hat für ihre Kanada-Reise eine Onlineofferte eingeholt. Doch wenige Tage nach der Buchung meldet sich das Reisebüro: Man habe sich in der Offerte vertippt. Die Reise koste 1000 Franken mehr. «Können wir auf dem ursprünglichen Preis beharren?», möchte Sabrina Kusch von «Espresso» wissen.

Offerten nachrechnen kann sich lohnen

Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, so sind Offerten verbindlich. Hat sich aber ein Tipp- oder ein Rechnungsfehler eingeschlichen, der für den Kunden erkennbar ist oder wäre, so gilt der korrekt berechnete Preis. Laut Gesetz sind Rechnungsfehler in Offerten zu korrigieren. Der Kunde hat also auch kein Rücktrittsrecht. Im Beispiel von Sabrina Kusch ist die Frage massgebend, ob sie den Fehler von blossem Auge oder durch Nachrechnen hätte erkennen können.

Ein Trösterli für die enttäuschte Kundin

Anders, wenn sich das Reisebüro verkalkuliert hat. Wenn es zum Beispiel falsche Tarifpositionen oder Wechselkurse verwendet, Grundlagen, die für den Kunden nicht einsehbar und deshalb nicht nachkontrollierbar sind. In diesem Fall ist die Offerte verbindlich und der Kunde muss nichts nachzahlen.

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Einen kleinen Trost für «Espresso»-Hörerin Sabrina Kusch gibt es dennoch: Das Reisebüro will der enttäuschten Kundin mit 150 Franken entgegen kommen.

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