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Sonstiges Recht So schützen sich Erben vor bösen Überraschungen

Nach dem Tod ihrer Mutter bekommen deren Töchter eine Rechnung von der Ausgleichskasse wegen zu viel bezogener Ergänzungsleitungen. «Espresso» sagt, wie sich Erben vor bösen Überraschungen schützen können.

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Vor ihrem Tod lebte die Mutter zweier Töchter im Pflegeheim. Die Heimkosten wurden unter anderem durch Ergänzungsleistungen finanziert. Später wurde der gesundheitlich stark angeschlagenen Frau auch noch eine Hilflosenentschädigung zugesprochen.

Ein überlesener Hinweis kommt teuer zu stehen

Doch ihre beiden Töchter übersahen auf dem Schreiben der Ausgleichskasse den Hinweis, dass sie diese zusätzliche Entschädigung bei der zuständigen Stelle für die Ergänzungsleistungen hätten melden müssen.

Das Versäumnis hat nach dem Tod der betagten Frau happige Konsequenzen für ihre Töchter. Die Ausgleichkasse rechnete rückwirkend die Hilflosenentschädigung an und forderte von den Töchtern 18'000 Franken für zu viel ausbezahlte Ergänzungsleistungen zurück.

Erben haben nur drei Monate Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen

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In solchen Situationen können Angehörige eine Erbschaft ausschlagen. Dann haften sie nicht mehr für die Verpflichtungen der verstorbenen Person. Von diesem Recht konnten die beiden Töchter aber keinen Gebrauch mehr machen. Als die Rechnung der Ausgleichskasse eintraf, war die dreimonatige Frist zur Ausschlagung des Erbes längst verstrichen.

Nach der Ausstrahlung des «Kassensturz»-Beitrages hatten die Zuschauerinnen und Zuschauer Gelegenheit, ihre Fragen zum Thema Erben im Expertenchat zu stellen. «Muss ich mein Haus verkaufen, sollte ich zum Pflegefall werden?», wollten einige Zuschauer wissen. Oder: «Wäre es klüger, Haus und Vermögen auf die Kinder zu überschreiben, bevor man ins Pflegeheim muss?». Und wie ist das mit der Verwandtenunterstützung? «Können die Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern zur Kasse gebeten werden?»

Diese und weitere Fragen und Antworten finden Sie im Chatprotokoll .

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