Normalerweise kann derjenige Elternteil steuerlich profitieren, bei dem das Kind lebt. Wenn dieser Anteil gleich ist, kommt es darauf an, welches Elternteil die grösseren finanziellen Leistungen für das Kind trägt. Auch diese Anteile sind bei Nägelis gleich. «Wer kann nun den Abzug geltend machen», fragen sie sich.
Bei der Bundessteuer können in einer solchen Konstellation beide Elternteile den Kinderabzug je zur Hälfte geltend machen. Auf kantonaler Ebene ist das noch nicht möglich. Urs Nägeli und seine Frau leben im Kanton Nidwalden. Das dortige Steueramt hat sich entschieden, den Kinderabzug demjenigen Elternteil zuzusprechen, bei dem das Kind gemeldet ist. Im Fall der Nägelis ist das die Frau.
Rechtsexpertin Doris Slongo kann sich jedoch gut vorstellen, dass auch auf kantonaler Ebene die Regelung in absehbarer Zeit angepasst und damit eine Aufsplittung des Kinderabzugs möglich wird. Bis dahin kann Herr Nägeli jedoch nur bei der Bundessteuer vom Kinderabzug profitieren.