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Freilaufendes Haustier ist ein gewisses finanzielles Risiko für den Besitzer
Legende: Freilaufendes Haustier ist ein gewisses finanzielles Risiko für den Besitzer Colourbox

Sonstiges Recht Überfahren: Wer zahlt die Katzen-OP?

«Espresso»-Hörerin Marianne Jaggi sorgt sich um ihre Schwester. «Ihre Katze ist auf einer Schnellstrasse angefahren worden», schreibt sie. Eine Automobilistin habe das verletzte Tier in die Tierklinik gebracht und später anhand eines Fotos die Besitzerin ausfindig machen können.

Doch nun stellt die Tierklinik Rechnung: Tausend Franken soll die Behandlung kosten. «Für meine Schwester eine finanzielle Katastrophe», findet Marianne Jaggi. «Muss sie wirklich bezahlen? Sie hat der Klinik ja keinen Auftrag gegeben.»

Die Schwester von Marianne Jaggi muss die Rechnung bezahlen. Auch wenn jemand anders das Tier in die Klinik gebracht hat. Der Grund findet sich im Zivilgesetzbuch. Wer ein fremdes Tier findet, muss seinen Besitzer benachrichtigen oder die jeweilige kantonale Meldestelle informieren. Bis der Eigentümer gefunden ist, muss der Finder das Tier füttern, pflegen und - wenn nötig - auch zum Tierarzt bringen.

Die damit verbundenen Auslagen muss der Tierhalter bezahlen. Auch wenn er - wie in unserem Fall - den Auftrag für die Behandlung und vor allem den Umfang nicht genehmigt hat. Neben den Spesen und der Tierarztrechnung muss der Tierbesitzer dem Finder einen Finderlohn bezahlen. In der Praxis sind das rund 10 Prozent des Wertes, den das Tier hat.

Im Beispiel der Schwester von Marianne Jaggi hat sich die Automobilistin vorbildlich verhalten. Allerdings hätte sie sich strafbar gemacht, wenn sie das verletzte Büsi einfach seinem Schicksal überlassen hätte.

So gesehen ist eine freilaufende Katze für seinen Besitzer ein gewisses finanzielles Risiko. Ein Halter ist nach der Tierschutzverordnung verpflichtet, sein krankes oder verletztes Haustier unverzüglich behandeln zu lassen. Das Gesetz verbietet es, Tiere unnötig Schmerz, Leid und Ängsten auszusetzen. Wer es zulässt, dass ein Tier langsam verendet, macht sich wegen Tierquälerei strafbar.

Seit einigen Jahren gibt es Gesellschaften, die spezielle Tierversicherungen anbieten. Tierversicherungen zahlen die Behandlungskosten, wenn ein Tier krank wird oder verunfallt. Allerdings werden in der Regel nur junge Tiere aufgenommen und in den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen findet sich eine lange Auflistung von Ausschlussgründen. Zudem sind solche Versicherungen nicht billig. Wer sein Tier versichern lassen möchte, sollte auf alle Fälle verschiedene Angebot vergleichen und das Kleingedruckte genau studieren.

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