Peter Burgmeister (Name geändert) ist frustriert. Im November erkrankte der 48-Jährige an einem Burn Out. Was folgte, war für den kaufmännisch Angestellten ein wahrer Alptraum: Vom Arbeitgeber erhielt er nach 11 Dienstjahren die Kündigung und auch die Krankentaggeldversicherung stellte sämtliche Zahlungen ein.
Burgmeister müsste jetzt gerichtlich gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber und gegen die Versicherung vorgehen. Doch dazu fehlen ihm die Mittel: Wer eine Klage bei Gericht einreichen will, muss einen Kostenvorschuss leisten, je nach Höhe der Streitsumme mehrere Tausend Franken.
Gratis Prozessführung nur für Mittellose
Wer sich wie Peter Burgmeister einen Prozess lediglich aus finanziellen Gründen nicht leisten kann, kann bei Gericht einen Antrag auf unentgeltliche Prozessführung stellen.
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Ein solcher Antrag wird aber nur dann gewährt, wenn die Betroffenen auf dem Existenzminimum leben. Das ist bei Peter Burgmeier nicht der Fall.
Zusammen mit seiner Frau besitzt er eine Eigentumswohnung, finanziert aus seiner Pensionskasse. Diese Reserve mag er nicht angreifen.
Recht bekommen ist teuer
Das Beispiel von Peter Burgmeister zeigt: Wer für sein Recht einstehen will, braucht Geld. Bei einer Klage vor Gericht fallen Gerichtsgebühren und Kosten für einen Anwalt an. Das kann bei einem Streitbetrag von 10'000 Franken die stattliche Summe von 3000 bis 4000 Franken ausmachen.
Wer einen solchen Betrag nicht ohne weiteres aufbringen kann oder will, sollte sich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung überlegen. Sie übernimmt in einem Streitfall die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, zudem die Kosten für notwendige Gutachten oder – in einem Strafprozess – für eine Kaution.
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Soweit so gut. Doch wie bei allen Versicherungen liegt auch bei den Rechtsschutzversicherungen die Crux im Detail, genauer im Deckungsumfang.
Eine Rechtsschutz lässt sich nicht auf jeden Rechtshandel ein: Nicht übernommen werden von allen oder von den meisten Gesellschaften Fälle wegen so genannter Vorsatzdelikte, wie zum Beispiel Diebstahl oder Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, weiter Scheidungen, erbrechtliche Auseinandersetzungen und Auseinandersetzungen mit Banken wegen Geldanlagen.
Achtung Ausschlüsse im Kleingedruckten
Bei allen anderen Rechtsgebieten sind folgende Bereiche nicht oder nicht bei allen Gesellschaften gedeckt:
- Streitigkeiten aus Grundstückverträgen
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gegen den Arbeitgeber, wenn der Versicherte in leitender Position ist
- Streitigkeiten aus Leasingverträgen
- Streitigkeiten aus Verträgen, die im Ausland geschlossen wurden oder ausländischem Recht unterstehen
Eine Rechtsschutzversicherung springt also nicht bei jeder juristischen Auseinandersetzung ein. Ein genauer Blick auf das Kleingedruckte kann Enttäuschungen ersparen.
Empfehlenswert ist eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsteilnehmer oder für Besitzer von geleasten Autos. In beiden Bereichen sind Streitfälle häufig und meist auch langwierig und teuer.
Neben den bekannten Versicherungsgesellschaften bieten auch verschiedene Organisationen Rechtsschutzversicherungen an: Der Mieterverband zum Beispiel, Patientenorganisationen oder Gewerkschaften. Solche Angebote eignen sich für Leute, die sich nur in einem dieser Bereiche rechtlich «absichern» möchten.
Tipps für den Vertragsabschluss:
- Vergleichen Sie mehrere Offerten, vor allem hinsichtlich der Deckung und der Ausschlussgründe
- Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Anwalt frei wählen können
- Akzeptieren Sie keine langen Laufzeiten oder bestehen Sie auf ein jährliches Kündigungsrecht
- Erkundigen Sie sich im Bekanntenkreis nach Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen