Laut Rechtsexpertin Doris Slongo darf er den Weg nur einmal verrechnen.
Der Handwerker darf die ganze Zeit, die er für den Auftrag braucht verrechnen. Dazu gehört auch der Anfahrtsweg. Wenn er diesen separat in der Rechnung aufführt, darf er nicht zusätzlich eine Wegpauschale verlangen.
Eine solche Wegpauschale muss der Kunde zudem nicht akzeptieren, wenn sie höher ist, als die effektiven Wegkosten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Weg vom Geschäft des Handwerkers zum Kunden nur kurz ist.