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Sonstiges Recht Wer zahlt den umgefallenen TV?

Ein Kunde streift im Interdiscount einen Fernseher. Dieser fällt zu Boden – Totalschaden! Der Kunde ist überzeugt, das Gerät kaum berührt zu haben – trotzdem soll er dafür aufkommen. «Kassensturz» sorgt für Klarheit.

Gewöhnlich sorgen Flachbild-Fernseher für messerscharfe Bilder. In diesem Fall aber sorgte das Gerät für Sorgen bei Schreiner Roland Rüthemann.

Der Schreiner musste sich gegen eine Betreibungs-Androhung der Elektronik-Kette Interdiscount wehren. Dabei wollte er in der Filiale in Wetzikon lediglich einen neuen Adapter für sein Radio kaufen. Doch es kam ganz anders. Roland Rüthemann:

Interdiscount denkt um

Rechtsexpertin Doris Slongo erklärt gegenüber «Kassensturz», dass Herr Rüthemann im Recht ist. Rüthemann war an diesem Tag ohne Jacke oder Rucksack unterwegs. Das Gerät fiel runter ohne dass es eine wirkliche Berührung gab. Doris Slongo erklärt:

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