«Wir möchten unser Geld zurückhaben!», schreibt Bernardo Egli. «Sollen wir Anzeige bei der Polizei erstatten?» Rechtsexpertin Doris Slongo erklärt, dass die geprellten Bandkollegen mit einer Strafanzeige wegen Veruntreuung das Geld nicht so einfach wieder zu sehen bekommen. Eine Anzeige ist primär dazu da, den Schuldigen zu bestrafen.
Auch eine Betreibung führt nicht zum Erfolg, dazu müsste der ehemalige Bandkollege seine Schuld schriftlich anerkennen. Doris Slongo rät Bernardo Egli deshalb, schriftlich an die Schlichtungsstelle der Gemeinde des Schuldners zu gelangen. Dort kann er die Rückzahlung des Geldes inklusive Verzugszins von 5 Prozent einfordern.