Laut Rechtsexpertin Doris Slongo kann sie diese getrost entsorgen.
Entscheidend ist, ob man mit einem Beleg später noch einmal etwas beweisen muss. Das ist bei Lohnbelegen nicht der Fall. Anders sieht es bei Zahlungsbelegen wie zum Beispiel Mietzins-Abrechnungen oder Arztrechnungen aus. Hier muss man unter Umständen auch nach Jahren noch beweisen können, dass die Rechnung beglichen wurde.
Kaufquittungen sollte man mindestens so lange aufbewahren, bis die Garantiezeit abgelaufen ist. Dies gilt auch für Kreditkarten-Abrechnungen. Diese können zudem auch als Beweis bei Falschbuchungen verwendet werden.
Steuerbelege sollten so lange behalten werden, bis die Steuern definitiv veranlagt sind. Dies kann bis zu 15 Jahren dauern. Belege über die Bezahlung der Steuern kann man fünf Jahre nach rechtskräftiger Fälligkeit der Steuern entsorgen.