Zu Unrecht, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Herr Feltscher musste nicht damit rechnen, dass sich im Nussgipfel noch Reste einer Nussschale befinden. Der Nussgipfel hatte demnach einen Mangel, und das Café als Verkäuferin und der Hersteller können haftbar gemacht werden.
Anders wäre der Fall zum Beispiel bei einem Dreikönigskuchen. Dort müssen Kunden damit rechnen, auf einen Plastikkönig zu beissen.