Stockwerkeigentümerversammlung - «Müssen wir unsere Versammlung online durchführen?»
Versammlungen sind wegen der Corona-Pandemie noch eine Weile nicht erlaubt. Stockwerkeigentümerversammlungen zum Beispiel können stattdessen online stattfinden. Davon sind aber nicht alle Stockwerkeigentümerinnen begeistert. «Espresso» sagt, welche Möglichkeiten es gibt.
Laut den Massnahmen des Bundes gegen das Coronavirus sind Versammlungen bis auf Weiteres verboten, private Treffen nur mit maximal zehn Personen erlaubt.
Vereinsversammlungen oder Versammlungen von Stockwerkeigentümergemeinschaften gelten nicht als private Treffen, sondern als Veranstaltungen. Sie dürfen laut der Covid-Verordnung 3 online oder auf dem Schriftweg durchgeführt werden.
Wie eine Stockwerkeigentümerversammlung durchgeführt wird, entscheidet die Verwaltung.
Vielleicht besitzen einzelne Stockwerkeigentümer keinen Computer oder können mit den verwendeten Tools nicht umgehen. Dann gibt es die folgenden Möglichkeiten:
Die Stockwerkeigentümer können die Verwaltung bitten, die
Versammlung
zu
verschieben.
Der Entscheid liegt jedoch bei der Verwaltung.
Die Stockwerkeigentümer können der Verwaltung eine
Vollmacht
erteilen, sie an der Versammlung zu
vertreten
. Zur Vollmacht gehört auch eine Weisung, wie bei den einzelnen Traktanden abzustimmen ist.
Stockwerkeigentümer können die Verwaltung bitten, sie
telefonisch
zur Online-Versammlung zuzuschalten.
Eine Stockwerkeigentümerversammlung kann aber nicht per E-Mail oder SMS durchgeführt werden. Die Covid-Verordnung verlangt ausdrücklich eine Online-Durchführung oder die schriftliche Durchführung, auf dem Korrespondenzweg.
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