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Termin verpasst «Darf die Podologin die ausgefallene Sitzung verrechnen?»

Aus beruflichen Gründen muss eine Kundin kurzfristig einen Termin bei ihrer Podologin absagen. Diese zeigt Verständnis, schickt aber dennoch eine Rechnung. «Espresso» sagt, ob das rechtens ist.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Wer einen Termin bei einer Podologin kurzfristig absagt, muss für die ausgefallene Sitzung bezahlen. Die Gründe, weshalb der Termin nicht eingehalten werden kann, spielen keine Rolle.
  • Buchungen bei Dienstleisterinnen wie bei einer Podologin unterstehen rechtlich gesehen dem Auftragsrecht. Dort gilt eine kurzfristige Absage rechtlich gesehen als eine «Kündigung zur Unzeit».

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

  • Unklar ist, wann eine Absage als «kurzfristig» gilt. Aus diesem Grunde gilt in vielen medizinischen Praxen – auch bei Ärzten und Therapeuten – die Regel, wonach Kunden einen Termin maximal 24 Stunden vorher kostenfrei annullieren können.

Espresso, 08.10.2020, 8:13 Uhr

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