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Verschiedene Regeln für die Kostenübernahme von Krankentransporten
Aus Espresso vom 16.02.2023. Bild: Imago Images / Andreas Haas
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Transportkosten «Wer bezahlt den Transport in ein anderes Spital?»

Eine Patientin mit akuter Atemnot kann nicht im Spital aufgenommen werden, weil zu wenig Personal zur Verfügung steht. Die Seniorin muss in ein anderes Krankenhaus gebracht werden. «Espresso» sagt, wer für die Kosten der Verlegung aufkommen muss.

Wer sich beim Skifahren schlimm verletzt und mit der Ambulanz in ein Spital überführt werden muss, hat Glück im Unglück: Die Kosten für die Ambulanz bezahlt in der Regel die Unfallversicherung. Ein Selbstbehalt oder eine Franchise fallen nicht an.

Alle Rechtsfragen

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Die Krankenversicherung bezahlt nicht die ganzen Transportkosten

Anders, wenn jemand wegen einer Krankheit – zum Beispiel wegen eines Herzinfarktes – mit der Ambulanz ins Spital gebracht werden muss oder wenn die verunglückte Person über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert ist. Hier kommen Kosten auf die Patientin oder den Patienten zu:

    • Die Grundversicherung der Krankenkasse kommt nur zu einem Teil für die Kosten von medizinisch notwendigen Transporten oder für Rettungsaktionen auf: Bei Krankentransporten vergütet die Kasse maximal 500 Franken pro Jahr, bei Rettungsaktionen maximal 5000 Franken pro Jahr. Den Rest müssen Versicherte aus der eigenen Tasche bezahlen, dazu kommen Franchise und Selbstbehalt.
    • Muss eine Patientin aus medizinischen Gründen oder wie im Falle einer «Espresso»-Hörerin aus organisatorischen Gründen im Krankenwagen von einem Spital in ein anderes verlegt werden, übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Fallpauschale die gesamten Kosten des Transports. Die Kosten für die medizinische Betreuung auf dem Transport werden ebenfalls vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen.
    • Kosten für Krankentransporte und Rettung im Ausland sind durch die Unfallversicherung bis zu einem Maximalbetrag von rund 30 000 Franken gedeckt. Die Grundversicherung der Krankenkasse dagegen übernimmt diese Kosten zu den gleichen Bedingungen wie in der Schweiz. Rettungskosten dagegen werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Wer also über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert ist, sollte – gerade bei Skiferien im Ausland – diese Risiken durch eine Zusatzversicherung oder eine Assistance-Reiseversicherung abdecken.
    • Bei Krankentransporten vom Ausland zurück in die Schweiz gilt ebenfalls: Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Hälfte der notwendigen Kosten, maximal 500 Franken pro Jahr. Die Unfallversicherung dagegen übernimmt die gesamten Kosten.

Was gilt bei den Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland?

Auch hier kommt es darauf an, wie ein Patient, eine Patientin versichert ist:

    • Bei den Behandlungskosten übernimmt die obligatorische Krankenkasse höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die für diese Behandlung in der Schweiz angefallen wären.
    • Auch die Unfallversicherung übernimmt bei einer Heilbehandlung im Ausland höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die in der Schweiz angefallen wären

Weil Behandlungskosten je nach Land sehr teuer sein können (zum Beispiel in den USA, Kanada, Australien oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten), lohnt es sich, vor den Ferien zu prüfen, ob der eigene Versicherungsschutz genügt und allenfalls eine Zusatzversicherung abzuschliessen.

Unfall im Ausland: Zahlt die Rega?

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Die Rega ist keine Versicherung, sondern eine gemeinnützige Stiftung. Gemäss ihren Bestimmungen kann sie ihren Gönnerinnen und Gönnern diejenigen Kosten für selber durchgeführte oder organisierte Hilfeleistungen erlassen, die von keiner Versicherung übernommen werden müssen.

Im Gegensatz zur Schweiz leistet die Rega im Ausland keine Erste Hilfe am Unfallort. Nach Unfällen im Ausland berät die Einsatzzentrale der Rega bei medizinischen Problemen und organisiert den Rücktransport, falls medizinisch notwendig in einem der drei Rega-Ambulanzjets oder begleitet von medizinischem Personal an Bord eines Linienflugzeugs. Die Kosten für diese selbst durchgeführten oder organisierten Repatriierungen kann die Rega ihren Gönnerinnen und Gönnern gemäss den Gönnerbestimmungen erlassen, für Rettungskosten durch lokale Rettungskräfte im Ausland kann die Rega nicht aufkommen.

www.repat.rega.ch

Espresso, 16.02.23, 08:13 Uhr

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