Eine «Espresso»-Hörerin aus Luzern wundert sich: Eine Bekannte habe aus Versehen das Lavabo in ihrer Mietwohnung beschädigt. Für die Reparatur kommt die Haftpflichtversicherung auf, zum Glück.
Nach der Reparatur habe die Bekannte vom Sanitärgeschäft zwei Rechnungen bekommen: Eine für sie selber und eine Rechnung für die Versicherung. Pikant: Die Rechnung für die Versicherung ist 200 Franken höher – also genau um den Betrag des Selbstbehalts.
Die Bekannte finde das natürlich super, schreibt die «Espresso»-Hörerin. Ihr kommt die Sache allerdings komisch vor. «Ist so etwas wirklich erlaubt?», möchte sie vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.
Was dieser Handwerker macht, scheint in der Praxis gang und gäbe zu sein. Was manche Konsumentinnen und Konsumenten vielleicht augenzwinkernd als Gefälligkeit betrachten, kann aber rasch einmal strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies für den Handwerker und für die Person, die eine fingierte Rechnung der Versicherung einreicht.
Busse oder Gefängnis riskieren, um 200 Franken zu «sparen»?
Fliegt die Sache auf, muss sich ein Handwerker möglicherweise wegen Urkundenfälschung verantworten. Bei einer Verurteilung drohen Busse oder Gefängnis.
Auch die versicherte Person hat einschneidende Konsequenzen zu erwarten: Das Verwenden einer fingierten Rechnung kann – je nach den konkreten Umständen – ebenfalls als Urkundenfälschung, eventuell als Betrug qualifiziert werden. Auch hier drohen Busse oder Gefängnis. Zudem hat die Versicherung das Recht, den Schadenfall abzulehnen und die Police zu künden.
Versicherungen kennen solche Fälle und führen bei Schadenfällen Stichproben durch. Häufig würden fingierte Rechnungen auch durch Kommissar Zufall entdeckt.
Eine Strafuntersuchung, eventuell eine Verurteilung, dazu die Kündigung der Police: Das kann sich kaum lohnen, um 200 Franken «zu sparen».