Die Rechtslage kurz erklärt:
- Schulden können in der Schweiz mit staatlicher Hilfe eingetrieben werden: Gegen einen säumigen Zahler kann beim zuständigen Betreibungs- und Konkursamt eine Betreibung eingeleitet werden.
- Der Schuldner bekommt daraufhin vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zugestellt mir der Aufforderung, den offenen Betrag auf dem Betreibungsamt innerhalb von 20 Tagen zu bezahlen.
- Zahlt der Schuldner nicht, so kann die Fortsetzung der Betreibung verlangt werden. Bei Privatpersonen werden Geld- oder Wertgegenstände gepfändet, Firmen droht die Konkurseröffnung.
- Allerdings kann die betriebene Person innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls die Betreibung stoppen, indem sie Rechtsvorschlag erhebt. Damit bestreiten sie die Schuld. Das Verfahren wird durch den Rechtsvorschlag unterbrochen.
- Will der Gläubiger nach dem Rechtsvorschlag die Betreibung weiterziehen, so muss er sich am örtlichen Gericht an den sogenannten Rechtsöffnungsrichter wenden. Dieser kann den Rechtsvorschlag aufheben, sofern der Gläubiger seine Forderung mit Belegen beweisen kann. Nach Aufhebung des Rechtsvorschlages kann die Betreibung fortgesetzt werden. Das Verfahren kostet – je nach Gerichtsort – einige Hundert Franken.
- Diesen Aufwand kann sich ein «Espresso»-Hörer glücklicherweise sparen. Nachdem das SRF-Konsumentenmagazin bei Costa Schweiz interveniert hat, wurde das Geld sofort überwiesen. Costa Schweiz entschuldigt sich und macht technische Probleme für die Verzögerungen verantwortlich.
- Ein Tipp für weitere betroffene Kundinnen und Kunden: Dem Reiseanbieter eine letzte Frist für die Überweisung setzten, sich dann aber rechtlich beraten lassen, ob sich eine Betreibung wirklich lohnt.