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Schweizer Arzt-Rezepte bringen im Ausland manchmal wenig
Aus Espresso vom 05.07.2018. Bild: Keystone
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Krank auf Reisen Schweizer Arzt-Rezepte bringen im Ausland manchmal wenig

Wer in den Ferien auf Medikamente angewiesen ist, sollte sich gut informieren – und genügend Vorrat mitnehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schweizer Tourist wollte mit dem Rezept seines Arztes in Irland ein Medikament beziehen.
  • Doch die irischen Apotheker winkten ab: Rezepte von Schweizer Ärzten könne man nicht akzeptieren.
  • Der Mann bekam das Medikament erst, nachdem er einen irischen Allgemeinpraktiker aufgesucht hatte.
  • Tatsächlich: Apotheken in vielen Ländern der EU müssen Rezepte aus der Schweiz nicht akzeptieren. Und gerade auf den britischen Inseln werde häufig vorab eine Arztkonsultation verlangt, heisst es von der Ärztevereinigung FMH.

Das ist ganz dumm gelaufen: Kurz vor den Ferien in Irland wurde der Bekannte von Marianne Schäfer krank. Und weil die Zeit nicht mehr reichte, um das vom Arzt verschriebene Medikament abzuholen, ging der Mann erst in Irland in die Apotheke. «Dort sagte man ihm, Rezepte von Schweizer Ärzten könne man nicht akzeptieren», erzählt Marianne Schäfer dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Auch von der zweiten Apotheke habe er die gleiche Information erhalten.

Erst als der Mann sich von einem irischen Allgemeinpraktiker ein Rezept hatte ausstellen lassen, händigte man ihm das benötigte Medikament aus. Marianne Schäfer fragt sich: «Kann man Schweizer Arztrezepte in der EU gar nicht einlösen?»

Kein Vertrag mit der EU

Tatsächlich müssen Apotheken in der EU Schweizer Rezepte nicht akzeptieren. Umgekehrt müssen Schweizer Apotheken Rezepte aus dem Ausland nicht annehmen. Innerhalb der EU gelten dank entsprechender Vereinbarungen zwar auch Rezepte im Ausland. Da die Schweiz aber keinen entsprechenden Vertrag hat mit der EU, gelten die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Länder. Gerade auf den britischen Inseln – England, Schottland, Irland Wales – werde häufig eine ärztliche Konsultation verlangt vor einem Medikamentenbezug, sagt Yvonne Gilli vom Zentralvorstand der Schweizer Ärztevereinigung FMH.

Kein Problem ist der Bezug von Medikamenten mit Schweizer Arztrezept etwa in Deutschland: Dort heisst es in der Arzneimittel-Verschreibungs-Verordnung, die Schweiz sei diesbezüglich den anderen EU-Ländern gleichgestellt. Voraussetzung ist natürlich, dass das Rezept vollständig und korrekt ausgefüllt ist.

«Ferien ohne Ärger»

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Nützliche Tipps, damit Sie Ihre Reise und Ferien geniessen können, finden Sie hier.

Vor der Abreise klären

Die FMH empfiehlt, sich vor den Ferien zu informieren, ob es das benötigte Medikament im Aufenthaltsland überhaupt gibt. Das sei vor allem bei Reisen in Länder wichtig, in denen die Gesundheitsversorgung nicht sichergestellt sei. «Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie in einer Apotheke dann einfach eine Fälschung Ihres Präparats bekommen», sagt Yvonne Gilli.

Grundsätzlich sei es ratsam, Medikamente für die ganze Dauer des Aufenthalts mitzunehmen. Bei einem Kurzurlaub sei das in der Regel unproblematisch. Wer länger verreise, beispielsweise fünf Monate nach Brasilien gehe, sollte sich zusätzlich zum Rezept vom Arzt ein Begleitschreiben ausstellen lassen, in dem erklärt wird, weshalb so viele Medikamente im Gepäck sind. Bei Unsicherheiten sollte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kontaktiert werden. Das gilt ganz besonders bei lebenswichtigen Medikamenten.

Rezept in der Landessprache

Ein Begleitschreiben zusätzlich zum Rezept mitzunehmen, macht immer Sinn, wenn man im Ausland auf Medikamente angewiesen ist. Vor allem bei komplexeren Krankheiten und spezielleren Medikamenten: «Das ist immer auch eine Hilfestellung für die behandelnde Person im Ausland», erklärt Yvonne Gilli von der FMH. Wichtig sei dabei, dass nicht bloss der Name eines bestimmten Medikaments aufgeführt werde, sondern auch der Wirkstoff und die vorgesehene Dosierung. Denn Medikamente heissen nicht in allen Ländern gleich.

Und denken Sie daran: Rezept oder Begleitschreiben sind natürlich unnütz, wenn sie im Ferienland nicht verstanden werden. Sie sollten daher in fremdsprachigen Ländern mindestens auf Englisch oder wenn möglich in der Landessprache verfasst sein.

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