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«Epresso Aha!» Geschäfte dürfen Bargeld ablehnen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Gesetz schreibt zwar vor, dass zur Zahlung Schweizer Banknoten und Münzen akzeptiert werden müssen, bei Verstoss gibt es jedoch keine Sanktionen.
  • Jedes Geschäft kann selbst bestimmen, ob es zum Beispiel Tausendernoten oder kleine Münzen ablehnen will.
  • Dies muss das Geschäft jedoch den Kunden mitteilen, zum Beispiel mit einem Schild an der Kasse oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Vereinzelt gibt es in der Schweiz Restaurants und Läden, die Bargeld ablehnen, zum Beispiel der Pop-Up-Store von IKEA in Zürich.

Gewisse Tankstellen weisen per Schild darauf hin, dass sie keine Tausendernoten annehmen, in Bäckereien sind grosse Mengen kleiner Münzen verpönt: Dürfen aber Geschäfte selber bestimmen, welches Geld sie akzeptieren, und welches nicht? Ja – sie dürfen. Aber: Sie müssen dies den Kunden mitteilen.

Im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel WZG gibt es die sogenannte Annahmepflicht. Sie besagt, dass alle schweizerischen Banknoten und bis zu 100 «Umlaufmünzen» zur Zahlung akzeptiert werden müssen. Wie Philipp Rohr von der Eidgenössischen Finanzverwaltung erklärt, ist dabei aber entscheidend, dass bei einem Verstoss keine Sanktionen vorgesehen sind.

Ein Hinweis genügt

Das heisst: Wenn ein Geschäft grosse Noten oder kleine Münzen ablehnt, dann darf der Käufer vom Verkauf zurücktreten, weitere Rechte hat er nicht. Voraussetzung: Das Geschäft müsste dem Kunden die Einschränkung klarmachen, sei dies in den AGB oder mit einem Schild bei der Kasse.

Ein Spezialfall ist die Tankstelle. Hier reicht ein Schild an der Kasse nicht, weil der Kunde dann schon getankt hat und das Benzin nicht wieder zurückgeben kann. Wenn der Kunde nicht schon an der Zapfsäule auf die Einschränkung hingewiesen wurde, könnte er an der Kasse darauf bestehen, mit einer Tausendernote zu bezahlen.

Die Annahme von Bargeld darf ganz verweigert werden

Wie Philipp Rohr weiter erklärt, ist es auch möglich, Bargeld ganz auszuschliessen und nur «Geld im weiteren Sinne» zu akzeptieren, also zum Beispiel die Bezahlung mit Debit- oder Kreditkarten. Dies ist zum Beispiel im Onlinegeschäft gang und gäbe. Es gibt jedoch auch vereinzelt Restaurants und Läden, die dies so handhaben.

IKEA bleibt trotz Versuch beim Bargeld

Der schwedische Möbelkonzern IKEA hat die letzten fünf Monate an der Zürcher Bahnhofstrasse einen sogenannten Pop-Up-Store betrieben. Hier war nur ein kleines Sortiment zum direkten Kauf verfügbar, welches nicht gegen Bargeld bezahlt werden konnte.

Laut IKEA-Sprecher Manuel Rotzinger wollte der Möbelhändler einerseits die Akzeptanz bei der Kundschaft testen, andererseits wären mit der Annahme von Bargeld ein Tresor und Überwachungskameras nötig geworden. Dies wollte man sich sparen, da der Pop-Up-Store nur kurze Zeit geöffnet war.

Negative Reaktionen habe es nur wenige gegeben, sagt Manuel Rotzinger weiter. Häufig sei die Frage aufgetaucht, ob auch in den Möbelhäusern nun kein Bargeld mehr akzeptiert werden. Wie der IKEA-Sprecher gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» erklärt, bestehen diesbezüglich keine Pläne. Man sei sich bewusst, dass in der Schweiz Bargeld als Zahlungsmittel nach wie vor sehr geschätzt werde.

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