Der stellvertretende Zürcher Kantonschemiker Martin Brunner sagt: «Ja!» Es hat in den Bonbons nämlich nicht Alkohol drin, wie man ihn umgangssprachlich von Wein, Bier oder Schnaps kennt.
Dieser Alkohol hat die chemische Bezeichnung Ethanol. Mehrwertige Alkohole dagegen bezeichnen Zuckerersatzstoffe wie zum Beispiel Isomalt.
Mehrwertige Alkohole müssen deklariert werden
Solche mehrwertigen Alkohole sind nicht nur zahnschonender und weniger kalorienhaltig als Zucker, sie machen auch nicht betrunken. «Sie haben nicht die berauschende Wirkung wie Ethanol, und sie sind auch vom chemischen Aufbau her ganz anders», erklärt der Chemiker Martin Brunner.
Die Unterscheidung ist für den Konsumenten verwirrend. Dies weiss auch die Firma Ricola, wie Kommunikationsleiter Bernhard Christen sagt: «Wir haben immer wieder Anfragen, insbesondere von Leuten, die aus religiösen Gründen keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen. Trotzdem müssen wir den Begriff verwenden, dies schreibt uns die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vor.»
Massvoller Genuss empfohlen
Bonbons mit mehrwertigen Alkoholen machen also nicht betrunken, egal in welcher Menge man sie zu sich nimmt. Aber: Es ist trotzdem nicht ratsam, zu viele davon zu sich zu nehmen.
Bernhard Christen von Ricola: «Mehrwertige Alkohole können bei übermässigem Konsum eine abführende Wirkung haben.»