Das Wichtigste in Kürze
- Im Umgang mit dem Bund erhält man immer Auskunft in der Landessprache, in der man an ihn herantritt.
- Bei den Kantonen gilt das Territorialprinzip: Massgebend ist die offizielle Amtssprache oder die offiziellen Amtssprachen.
- Auch bei den Gemeinden gilt die gelebte Sprache oder Sprachen als Referenz.
- Die meisten Kantone und Gemeinden sind trotzdem so kulant, dass sie auch in fremden Sprachen Auskunft geben.
Bund
In der Landessprache, in der man sich an irgendeine Bundesbehörde wendet, erhält man auch eine Antwort. Dieser Anspruch wird im «Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften» festgeschrieben. So hat etwa ein Rätoromane auch Anrecht auf romanische Unterlagen über eidgenössische Abstimmungen, wenn er im jurassischen Porrentruy wohnt.
Kanton
Bei den Kantonen ist es individuell geregelt. Grundsätzlich gilt aber das Territorialprinzip. Das heisst, die offiziellen Amtssprachen eines Kantons werden garantiert. Beispiel Tessin: Der Kanton ist italienischsprachig. Folglich sind die kantonalen Amtsstellen nicht dazu verpflichtet, Beschlüsse und Unterlagen auch in andere Landessprachen übersetzen zu lassen.
Im Alltag ist dies jedoch häufig anders. Natürlich kümmere man sich auch um Anfragen, die man in Deutsch oder sogar Englisch erhalte, erklärt Pierre Alain Berret, Sprecher des Kantons Jura. Die Antwort werde jedoch meistens in der offiziellen Kantonssprache Französisch verfasst.
Der Kanton Bern kennt Richtlinien dafür, wie die Zweisprachigkeit umgesetzt wird. Texte von Behörden und der Verwaltung liegen für den Berner Jura in Französisch auf. Texte für den deutschsprachigen Kantonsteil gibt es auf Deutsch und für die Regionen Seeland und Biel liegen beide Amtssprachen vor.
Ein Spezialfall ist mit seiner Dreisprachigkeit der Kanton Graubünden. Der kantonale Sprachförderer Ivo Berther erklärt: «Abstimmungsunterlagen, der Internetauftritt, Korrespondenz, der gesamte Kontakt zwischen Bürgern und Kanton wird auf Deutsch, Italienisch und Romanisch angeboten.
Gemeinde
Vier Landessprachen hin oder her – auch Gemeinden können es dabei belassen, in ihrer offiziellen Amtssprache zu kommunizieren. Ein Deutschschweizer, der im Tessin ein Ferienhaus besitzt, kann also nicht davon ausgehen, dass er ganz selbstverständlich in deutscher Sprache mit der Tessiner Standortgemeinde kommunizieren kann.
Einen Rechtsanspruch dafür gibt es nicht. Jedoch sind viele Gemeindebehörden meistens so kulant, dass sie auch fremdsprachige Anfragen beantworten. Dann allerdings meist in ihrer angestammten, offiziellen Sprache.