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«Espresso Aha!» Blinklichter am Velo: Nicht alles ist erlaubt

In der Dämmerung und Dunkelheit riskieren Velofahrer ihre Sicherheit, wenn sie ihr Velo und sich selbst nicht genügend beleuchten. Das Unfallrisiko für Velofahrer bei Dunkelheit nimmt statistisch um 50 Prozent zu. Aber: Nicht alle Beleuchtungsarten sind erlaubt! «Espresso Aha!» fasst zusammen.

In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge steht geschrieben: «Die zusätzlichen Lichter dürfen nicht blenden oder die anderen Verkehrsteilnehmer ablenken.»

Vom Bundesamt für Strassen (Astra) gibt Mediensprecher Thomas Rohrbach folgende Faustregel mit auf den Weg: «Was man im Grosshandel an Velobeleuchtung und Zusatzbeleuchtung kaufen kann, lenkt nicht ab.»

«Espresso Aha!»

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Vorsicht geboten sei hingegen bei speziellen Vorrichtungen mit Laserstrahlen, oder grossflächigen Lichteffekten, welche im Internet angeboten würden: «Mit solchen Dingen riskiert man eine Busse.»

Tipp: Wer sich nicht sicher ist, kann seine Beleuchtung auch von Fachleuten bei den zuständigen Strassenverkehrsämtern prüfen lassen.

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