Werner Künzi aus Steffisburg (BE) fand in der Migros zwei Kohlrabi, der eine über 500 Gramm schwer, der andere wog bloss 145 Gramm. Und dennoch zahlte er für beide an der Kasse denselben Preis.
Hintergrund dieses Umstands ist eine Verordnung des Bundes. «Die Mengenbekanntgabe-Verordnung schreibt uns genau vor, welches Gemüse und welche Früchte wir pro Stück anbieten können», erklärt Migros-Sprecherin Monika Weibel.
Da die Grösse der Kohlrabi naturgemäss unterschiedlich ist, habe man aber ein Mindestgewicht festgelegt – 140 Gramm. Darunter kommen die Kohlrabi nicht in den Verkauf.
Weitere Artikel, die einzeln angeboten werden, sind zum Beispiel Zitronen, Kiwis oder Gurken.