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«Espresso Aha!» Muss die abnehmbare Anhängerkupplung weg?

Campen ist Trend – nur: Muss die abnehmbare Kupplung weg, wenn der Wohnwagen nicht am Auto ist, oder darf die bleiben?

Eine «Espresso»-Hörerin geht gerne Campen – diesen Sommer erstmals mit dem Wohnwagen. Und sie fragt sich: Muss man die abnehmbare Anhängerkupplung abmontieren, wenn man sie nicht nutzt?

  • In der Schweiz gibt es keine Bestimmung, dass abnehmbare oder schwenkbare Anhängerkupplungen bei Nichtgebrauch abmontiert werden müssen.
  • Aber das Nummernschild muss gut lesbar sein und darf nicht von der Kupplung verdeckt werden.
  • Wenn Teile der Beleuchtung oder des Kontrollschilds durch die Anhängerkupplung verdeckt werden, kann das Strassenverkehrsamt im Fahrzeugausweis aufführen, dass der «abnehmbare Teil der Verbindungseinrichtung für Fahrten ohne Anhänger» zu entfernen ist.

Die Frage der «Espresso»-Hörerin kann also mit «nein» beantwortet werden. Denn sofern das Nummernschild einwandfrei lesbar ist, muss die Anhängerkupplung nicht zwingend abmontiert werden. Wenn allerdings Teile des Nummernschildes verdeckt werden, droht eine Busse von 60 Franken.

Erich Schwizer vom TCS rät aber davon ab, die Kupplung stets am Auto zu lassen: «Der Mechanismus hält länger, wenn man ihn auch nutzt», erklärt der Experte. Ausserdem könne man bei der Montage direkt auch kontrollieren, ob alles noch einwandfrei funktioniere.

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Warum keine fixen Anhängerkupplungen?

Beim Kauf eines Neuwagens kann man heute in vielen Fällen auswählen, was für eine Anhängerkupplung man möchte: Eine festmontierte, eine abnehmbare oder eine schwenkbare. Die fixen Kupplungen lohnen sich vor allem, wenn man oft mit Anhänger unterwegs ist. Die abnehmbaren oder schwenkbaren Anhängerkupplungen sind meist etwas teurer. Allerdings haben diese laut Erich Schwizer neben der Ästhetik noch weitere Vorteile. «Wenn man etwas in den Kofferraum laden muss, stösst man sich nicht und man hakt auch nicht mit einem Kleidungsstück ein.» Ausserdem sei es beim Rückwärtsfahren ebenfalls ein Vorteil, wenn die Anhängerkupplung nicht vorstehe.

Klar ist: Eine Anhängerkupplung darf nicht auf eigene Faust montiert werden. Der Anbau ist laut dem Bundesamt für Strassen ASTRA melde- und prüfpflichtig beim Strassenverkehrsamt. Es gibt einen Eintrag im Fahrzeugausweis. Wird das nicht gemacht, droht eine Anzeige.

Espresso, 10.05.2021, 08.13 Uhr

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