Die Texte in den meisten Mails sind heute eher kurz. Umso länger sind dafür die nach Grussformel und Signatur angehängten Textblöcke, die so genannten Disclaimer.
Dort lesen wir zum Beispiel: «Diese Mitteilung kann persönliche, vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen enthalten und ist nur für die Verwendung durch den beabsichtigten Empfänger bestimmt. Auf Vertraulichkeit oder Rechte wird aufgrund von Fehlübertragungen nicht verzichtet. Wenn Sie nicht der beabsichtigte Empfänger dieser Mitteilung sind, dürfen Sie diese in keiner Form verwenden, verbreiten oder kopieren. Haben Sie diese Mitteilung irrtümlich erhalten, dann löschen Sie diese und allfällige Kopien und benachrichtigen Sie bitte unverzüglich den Absender.»
Will also heissen: Wer ein nicht für sich bestimmtes Mail bekommt, darf diese Nachricht weder lesen, noch kopieren und schon gar nicht weiterleiten.
Absender hat dem Empfänger nichts zu befehlen
So bedrohlich sie formuliert sind: Disclaimer sind rechtlich nicht verbindlich. «Es handelt sich um einseitige Erklärungen, die einen Empfänger nicht binden», sagt der auf IT-Recht spezialisierte David Rosenthal.
Damit eine solche Erklärung verbindlich würde, müsste ihr der Empfänger ausdrücklich zustimmen. Ein Absender kann einem Empfänger also nicht in einem Disclaimer irgendwelche Regeln aufzwingen. Aus diesem Grunde dürfen Disclaimer ohne schlechtes Gewissen und ohne Angst vor Konsequenzen überlesen werden.
Wer Mails missbraucht, kann sich strafbar machen
Trotzdem wäre es nicht zulässig, ein irrtümlich erhaltenes Mail zu verwenden oder gar zu veröffentlichen. Gerade wenn es sich um sensible oder geschützte Daten handelt, kann eine Verwendung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies jedoch nicht wegen des Disclaimers im Mail, erklärt David Rosenthal: «Sondern weil die missbräuchliche Verwendung gegen das Datenschutzgesetz verstösst».
Was aber soll man tun, wenn man ein für jemand anderes bestimmtes Mail im elektronischen Briefkasten findet? «Haben Sie diese Mitteilung irrtümlich erhalten, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich den Absender», heisst es in manchen Disclaimern.
«Eine rechtliche Pflicht dazu gibt es nicht», sagt Rechtsexperte David Rosenthal. Er rät: «Am besten reagieren Sie so, wie Sie es sich selber wünschen würden: Schreiben Sie dem Absender, Sie hätten das irrtümlich an Sie adressierte Mail gelöscht.»